Stuttgart. Gegen die Stimmen der AfD und der 14 fraktionslosen Abgeordneten hat der Landtag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag der Zugehörigkeit von Regierungsmitgliedern in Organen wirtschaftlicher Unternehmen zugestimmt. Zwar dürfen Minister kein Nebenamt ausüben, aber die Landeshaushaltsordnung schreibt die Beteiligung des Landes an Unternehmen vor, die ganz dem Land gehören oder an denen das Land Anteile hält. Die Aufwandsentschädigungen in den Aufsichts- und Verwaltungsräten sind unterschiedlich hoch dotiert; Regierungsmitglieder müssen jedoch alle Beträge, die über 6100 Euro im Jahr hinausgehen, an die Landeskasse abführen.
Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) nannte die Aufsichts-Tätigkeiten eine „Pflichtaufgabe der Landesregierung“. Sie dienten der Kontrolle und Überwachung der Unternehmen. Verwunderung hatte die Entsendung der früheren Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) in den Aufsichtsrat der EnBW hervorgerufen. Nach Angaben von Murawski ist seine Vorgängerin in der Staatskanzlei jedoch nicht von der Landesregierung dorthin delegiert worden, sondern Nachfolgerin eines externen Aufsichtsratsmitglieds geworden. Als Aufsichtsrätin habe sie sich bewährt und sei deshalb berufen worden.
Andrea Lindlohr (Grüne) erinnerte darin, dass Regierungsmitglieder kein Nebenamt ausüben dürfen. Ausnahmen seien Unternehmen, die dem Land gehören oder eine private Rechtsform haben, an der das Land beteiligt ist. Die CDU halte die Besetzungen „für sachgerecht“ und für eine „hervorragende Vertretung in unseren landeseigenen Unternehmen“, argumentierte Bernhard Lasotta (CDU). Die Kritik an der Besetzung sei aufgebauscht gewesen.
Sascha Binder (SPD) erklärte, seine Fraktion hätte gerne noch mehr Regierungsmitgliedern mit größter Kompetenz die Befreiung erteilt. Er spielte damit auf Silke Krebs an. Offensichtlich habe man der nun als selbstständige Beraterin tätigen Ex-Staatsministerin etwas Starthilfe mit dem Start-Up von 5000 Euro monatlich gegeben, unkte der SPD-Politiker.
Auch Ulrich Goll (FDP) bezeichnete es als „heikles Thema“, wenn ehemalige Regierungsmitglieder in Aufsichtsräten sitzen. Aber mit der Transparenz sei es bei den Grünen nicht weit her. Bernd Grimmer (AfD) äußerte sich grundsätzlich gegen die Tätigkeiten in Aufsichtsräten: Regierungsmitglieder sollten sich auf die politische Arbeit konzentrieren. Ohnehin würde der Steuerzahler zahlen, wenn die Aufsicht schief gehe. Jörg Meuten erinnerte an das Versagen von Politikern in Aufsichtsräten wie beim Berliner Flughafen oder bei Volkswagen. Wer dieses Mandat ernst nehme, müsse für den Aufsichtsrat-Vorsitz 200 Tage im Jahr aufwenden. Da könne ein Politiker unmöglich eine verantwortungsvolle Aufgabe meistern. Zudem sei der Aufsichtsrat die Einladung zum Machtmissbrauch. Von dieser „unguten und schlechten Praxis“ solle man sich schnell verabschieden.
Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 53, Abs. 2, der Landesverfassung erhielten folgende Regierungsmitglieder: