Änderung des E-Government-Gesetzes einstimmig beschlossen

07.11.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Einstimmig hat der Landtag von Baden-Württemberg am Mittwoch das „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes“ beschlossen. Wie die Grünen-Abgeordnete Bettina Lisbach erläuterte, „geht es um eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang elektronischer Rechnungen und um die Umsetzung von EU-Recht“. Daher sei die Änderung zwingend.

Der zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von einem „wichtigen und unverzichtbaren Schritt zur rechtlichen Umsetzung der Digitalisierungsstrategie digital@bw und zur Digitalisierung unserer Verwaltung“. Es gelte in der Digitalisierung auch in den Kommunen voranzukommen, „und deshalb streben wir noch in diesem Jahr den Abschluss eines E-Government-Pakts mit den kommunalen Landesverbänden an“.

Im Mittelpunkt muss dabei nach Strobls Worten stehen Land und Kommunen zu digitalisieren. Entwickelt würden dazu „standardisierte Prozesse auf Grundlage der EGovernment-Infrastruktur", die für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in Baden-Württemberg nutzbar sein müsssten. Mit den kommunalen Partnern wird ein sogenanntes „Vorgehensmodell für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen“ erarbeitet.

Eine Vorgehensweise, die Timm Kern, den zuständigen Fachpolitiker der FDP-Fraktion, nicht überzeugen kann: Strobl sei „überfordert oder desinteressiert und gefährdet so die Zukunft Baden-Württembergs“. Digitalisierung könne nur gelingen, wenn sie zur Chefsache gemacht werde. Eingerichtet werde müsse endlich „ein eigenständiges Digitalisierungsministerium“.

Für die CDU-Fraktion befasste sich Ulli Hockenberger vor allem mit dem zu verabschiedenden Gesetz, das die Dinge normiert, „damit sie rechtssicher sind“. Und er kündigte an, das Thema „Geodaten und deren Verwertung“, das noch nicht berücksichtigt sei, zu einem „späteren Zeitpunkt“ aufzugreifen. Insgesamt sei das Gesetz ein „weiterer kleinen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung und auch ein Stück weit ein Beitrag zum Bürokratieabbau“.

Zustimmung kam auch von den Sozialdemokraten. Der frühere Justizminister Rainer Stickelberger verlangte von Strobl allerdings auch, „den großen Worten zum Thema E-Government entsprechende Taten folgen zu lassen“. Und weiter direkt an den Minister: „Und vergessen Sie nicht, in ausreichendem Umfang die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung mitzunehmen, ohne die wird es nicht gelingen.“ Auf die AfD stimmte dem Gesetz zu. Klaus Dürr verlangte jedoch zugleich, „im Bereich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auch in den Kommunen deutlich mehr Tempo zu machen“.


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