Stuttgart. Nach dem Willen der CDU soll die grün-rote Landesregierung deutlich mehr Geld für die Integration von Zuwanderern ausgeben. Bernhard Lasotta, der zuständige Fachpolitiker, konnte bei einer Debatte zum Teilhabe- und Chancengleichheitsgesetz am Mittwoch im Landtag allerdings kein Finanzierungskonzept für eine stärkere Finanzausstattung von Kommunen oder Hochschulen unterbreiten. Zugleich kritisierte er das Integrationsgesetz als durch die gesellschaftliche Wirklichkeit längst überholt.
Die Landesregierung will mit dem mit grün-roter Mehrheit angenommenenen Gesetz die Teilhabechancen von Migranten erhöhen, durch einen besseren Zugang zu Bildung oder Arbeitsmarkt, eigene Vertretung in Beratungs- und Entscheidungsgremien auch auf kommunaler Ebene oder in den Hochschulen, einen alle fünf Jahre vorzulegenden Integrationsbericht oder durch Freistellung – unbezahlt und nur sofern betrieblich möglich – an drei Feiertagen. Gerade in letzterem sieht die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle „ein dringend notwendiges Zeichen der Akzeptanz“.
In einer von der Opposition beantragten Anhörung in der Vorwoche rückte die Feiertagsregelung in den Mittelpunkt der Kritik und wurde von den Vertretern als völlig überflüssig abgelehnt. Ohne allerdings deutlich machen zu können, ob bisher Beschäftigte ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz in Absprache mit ihren Vorgesetzten überhaupt für sich beansprucht haben. Dennoch blieb für die FDP auch Andreas Glück jetzt bei seinem Nen. „Sie stülpen den Kommunen ein gesetzliches Leitbild über, berücksichtigen die Vielfalt in unserem Land nicht“, ergänzte Lasotta an die Adresse von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD). Versäumnisse der vergangenen vier Jahre würden jetzt mit einem Gesetz zugedeckt.
Daniel Lede Abal (Grüne) mochte dagegen „nicht über Versäumnisse der letzten vier Jahren reden, sondern über die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte seit der Gastarbeiter-Anwerbung“. Nie sei genug für die Integration getan worden, andere Bundesländer hätten längst entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht. Der Abgeordnete ließ auch nicht gelten, dass die die Landesregierung zu wenig getan habe im Laufe der Legislaturperiode, und verwies auf zahlreiche Initiativen in der Bildungs-, Sozial- oder Wirtschaftspolitik.
Die Ministerin will mit dem Gesetz „Migranten ein deutliches Signal geben, dass sie dazugehören“. Auch so sollen Zuwanderer von extremistischen Positionen ferngehalten werden. Nötig seien die Regelungen auch deshalb, um mit ihnen Integrationsmaßnahmen „nicht ins Belieben zu stellen, sondern einen Anspruch zu formulieren“.
Öney verteidigte gerade die Freistellung an Feiertagen. Sie orientiere sich an den Regelungen für jüdische und christliche Beschäftigte, für die es weder die Pflicht zur schriftlichen Beantragung noch einen Widerruf durch den Arbeitgeber gebe. Beides hatten die Arbeitgeber für Muslime und Aleviten verlangt. Die Ministerin verwies dagegen darauf, dass das stundenweise Fernbleiben von der Arbeit ohnehin nur dann erlaubt ist, wenn ein Gottesdienstbesuch zu einem anderen Zeitpunkt ausscheidet - „und dabei wird es auch bleiben“. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Grünen und SPD angenommen.