Sozialminister Lucha: Das ist ein Gesetzentwurf, den man nicht braucht

10.10.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die FDP-Fraktion ist endgültig mit einem Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ gescheitert. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU stimmten gegen die Pläne, die eine Liberalisierung zum Ziel hatten. Auch AfD und SPD lehnten die Vorlage ab. Das Vorgehen der vier Fraktionen wurde auch damit begründet, dass die in den Sozialausschuss des Landtags geladenen Experten den FDP-Vorstellungen widersprochen hätten.

„Heute ist ein guter Tag für die Pflege“, zitierte für die Grünen Petra Krebs den FDP-Abgeordneten Jochen Haußmann aus der Ersten Lesung vor der Sommerpause. Krebs meinte damit allerdings das Nein zu dem FDP-Vorstoß, während Haußmann dessen Vorzüge hatte herausarbeiten wollen und dies in der zweiten Lesung auch noch einmal wiederholte. Auch Carola Wolle (AfD) zitierte eine Passage der ersten Lesung, und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) wartete mit einem „FDP – allein zu Haus“ auf. Wolle kritisierte unter anderem die vorgesehene Vereinfachung für Investoren. Außerdem gefährde „die FDP den Gedanken des Zusammenlebens in den neuen Wohneinhalten“, in denen „die Würde gewahrt wird“. 

Sabine Hartmann-Müller (CDU) erläuterte, dass die Landesregierung mit ihren vor vier Jahren umgesetzten Ideen – damals noch mit Grün-Rot - einen „grundlegender Systemwechsel“ habe anstoßen wollen, die FDP hingegen gehe „alte Wege“. Die Waldshuter Abgeordnete räumte ein, dass ihre Fraktion der Reform ursprünglich skeptisch gegenübergestanden habe: „Die Realität hat uns aber eines Besseren belehrt.“ Die FDP stelle anders als die Regierung nicht die Wünsche der Bewohner in den Mittelpunkt und die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben. Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit würden damit geschwächt und damit das Herzstück des geltenden Gesetzes „ausgehöhlt“. Deshalb sei der Gesetzentwurf abzulehnen. 

Krebs und Sabine Wölfle (SPD) argumentierten ähnlich. Haußmann beklagte dagegen, dass die Chance zur Verbesserung der Pflegesituation verpasst wurde: „Es ist klar, dass das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz einige Jahre nach Einführung überprüft und in einzelnen Punkten verbessert werden muss." Dazu habe sich die grün-schwarze Koalition in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Flexiblere Regelungen für Pflege-WGs, Abbau von überbordenden Bürokratie in der Pflegepraxis und Vermeidung von Doppelprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und die Heimaufsicht seien nur einige Stichworte, die von vielen Beteiligten in der Pflege – nicht zuletzt aus dem Kreis der Leistungsanbieter gefordert würden. Die FDP-Fraktion habe konkrete Vorschläge gemacht, die seien aber „ohne große und vor allem sachliche Diskussion abgetan werden". Deshalb werde jetzt genau beobachtet, ob es hier wirkliche Verbesserungen geben wird.

Lucha sieht sich durch „die breite Kritik“ im Landtag bestätigt. Deshalb sei der Gesetzentwurf auch abzulehnen. Eine Umsetzung würde den Bewohnern gar nichts bringen, zudem entspreche sie nicht den Vorgaben der Landesheimbauverordnung. Der Grüne verwies darauf, dass inzwischen 367 ambulante Wohngemeinschaften etabliert und weitere 60 derzeit in der Genehmigung seien. Das hänge auch damit zusammen, „dass wir die Förderung ausgebaut und verstetigt haben“. Der FDP-Gesetzentwurf „wäre schädlich“, weil dieses Konzept zum Schaden der Menschen verwässert würde. Außerdem werde die verlangte Flexibilität längst angewandt. „Das ist“, so Lucha, „ein Gesetzentwurf, den man nicht braucht.“


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