Grundgehälter von Professoren steigen

11.12.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. Im Kampf um die besten Köpfe hat Baden-Württemberg einen monetären Anreiz für Wissenschaftler gesetzt. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag in zweiter Lesung mit den Stimmen von Grünen, SPD und FDP die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Die CDU enthielt sich.

Damit steigen zum 1. Januar kommenden Jahres die Grundgehälter in der Besoldungsgruppe W 2 um 749,32 auf 5400 Euro und in der Besoldungsgruppe W 3 um 517,71 auf 6130 Euro. Auslöser für die Änderung war zum einen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes bei der Gewinnung von Professoren.

„Dies ist ein klares Signal für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Das Land biete attraktive Perspektiven mit einer adäquaten Bezahlung.  „So entsteht Zukunft made in Baden-Württemberg“, sagte sie. Außerdem blieben Spielräume für Leistungsbezüge. Auch für Karl-Wilhelm Röhm (CDU) ist das Gesetz mit der Reform der W-Besoldung ein „Zeichen für Professoren“.  Wie Röhm forderte auch Friedrich Bullinger (FDP) die Regierung auf, weiterhin Anreize setzen, denn: „Leistung muss sich lohnen.“

Nachdem der Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung ohne Aussprache den Landtag passierte, kritisierte Röhm auch das Tempo, mit dem das Gesetz im Wissenschaftsausschuss „im Hauruck-Verfahren durchgepeitscht“ wurde.  Um die Attraktivität des Hochschulsystems für Nachwuchswissenschaftler im Südwesten zu steigern, wird auch das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 1 um 300 auf 4393,41 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen die Juniorprofessoren und Juniordozenten eine Zulage bis zur Höhe des Grundgehalts erhalten können.  Das Leistungsprinzip werde beibehalten, das Land nehme 10 Millionen Euro zusätzlich, auch für Juniorprofessoren, in die Hand, erklärte Alexander Salomon (Grüne). Für Johannes Stober (SPD) ist das geänderte Besoldungsgesetz neben dem Hochschul-Finanzierungsvertrag ein Mittel zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes.

Dem Land entstehen dadurch Mehrkosten von 9,6 Millionen Euro im Jahr und durch die rückwirkende Anhebung der Grundgehälter einmalig in diesem Jahr Kosten von 18,7 Millionen Euro.


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