Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Landtag am Donnerstag das Gesetz „zur Änderung des Umweltverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze“ zur Beratung an den zuständigen Ausschuss verwiesen.
Die Novelle ist nötig, weil Landesrecht an die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung „bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten“, wie es offiziell heißt, angepasst werden muss. Insbesondere gehe es um Bestimmungen für die notwendigen Vorprüfungen dazu, ob überhaupt eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Außerdem wird die eigentliche UVP verändert im Blick auf den Flächen- und den Klimaschutz, die Klimaanpassung oder die Energieeffizienz. Zur Information der Öffentlichkeit ist zudem geplant, verstärkt elektronische Instrumente einzusetzen und zentrale Internetportale einzurichten, vor allem um die Transparenz zu steigern.