Bonde hält Frostbeihilfe für hoch genug

13.10.2011 
Redaktion
 

Stuttgart. Bei der Frostbeihilfe für Winzer, die vom Frosteinbruch Anfang Mai betroffen waren, müsse sich die Landesregierung an europäische und nationale Richtlinien halten. Dies machte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde (Grüne), am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags klar. Daher könnten bloß die Winzer entschädigt werden, die einen Schaden von mindestens 3000 Euro erlitten hätten und deren Weinanbaufläche mindestens 1,5 Hektar betrage.

Am 18. Oktober seien jedoch weitere Gespräche mit den Weinbauverbänden geplant, in denen mögliche Entschädigungen für Nebenerwebswinzer mit einer Anbaufläche zwischen einem und 1,5 Hektar diskutiert würden. Auf die Frage des FDP-Abgeordneten Friedrich Bullinger, ob es möglich sei, weitere finanzielle Mittel zu mobilisieren, falls die vom Landtag beschlossene Hilfe in Höhe von sieben Millionen Euro nicht ausreiche, antwortete Bonde, dass alle Hinweise dafür sprächen, „dass wir mit den sieben Millionen Euro in der Lage sind, die betroffenen Betriebe gemäß der Verordnung adäquat zu entschädigen“. Falls das nicht der Fall sein sollte, müsse geklärt werden, ob der Landtag zusätzliche Mittel bewilligen würde.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger