Landtag nimmt vom 21. Rundfunkstaatsvertrag Kenntnis

15.11.2017 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung hat am Mittwoch den Landtag über den Entwurf des 21. Rundfunkstaatsvertrags informiert. Grundlage für die Änderung sei in erster Linie die vom 25. Mai 2018 in Deutschland unmittelbar geltende europäische Datenschutzgrundverordnung, erklärte Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) den Abgeordneten. Diese enthält eine Vielzahl von Voraussetzungen für die Datenverarbeitung sowie umfangreiche Auskunftsrechte der Betroffenen, die im Bereich journalistischer Arbeit nicht sachgerecht umzusetzen sind. Beispielsweise ist bei der Redaktionsdaten-Verarbeitung die Wahrung eines besonderen Informanten- bzw. Quellenschutzes erforderlich.

Bisher regeln verschiedene Vorschriften für Rundfunk- und Telemedien die beschränkte Anwendbarkeit von Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken. Dieses sogenannte Medienprivileg ist Ausfluss der durch Artikel 5 GG gewährleisteten Medien- und Pressefreiheit. Der Staatsvertragsentwurf sieht vor, für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk ein einheitliches Medienprivileg auf der Ebene des Rundfunkstaatsvertrags zu schaffen, das die bisherigen Medienprivilegien in den Rundfunk- und Mediengesetzen der Länder ersetzen soll.

Außerdem beinhaltet der Staatsvertrag die Betrauungsnorm für Kooperationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ziel der gesetzlichen Neuregelung sei es, den Anstalten mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen im Auftragsbereich zu geben, um Einsparpotenziale mit dem Ziel der Beitragsstabilität zu eröffnen. Den Anstalten soll es möglich sein, effizienzsteigernde Kooperationen umzusetzen, die auch im Rahmen der aktuellen Auftrag- und Strukturreformen von wichtiger Bedeutung sind, heißt es in der Mitteilung. „Wenn wir dies den Sender nicht ermöglichen, wird dies zu Lasten der Gebührenzahler gehen“, sagte Murawski.

Staatsvertrag wurde unterschiedlich bewertet

In der Aussprache wurde der Staatsvertrag unterschiedlich bewertet. Alexander Salomon (Grüne) konstatierte, Meinungsfreiheit und Informantenschutz blieben „unberührt“. Die Rundfunk-Kompetenz liege weiter bei den Ländern. Der Grüne warb für mehr Miteinander und weniger Gegeneinander unter den Mediensparten. Raimund Haser (CDU) sagte, der Staat dürfe nicht mit öffentlichen Geldern in den Markt eingreifen. Er sprach sich für ein „funktionierendes duales System“ im Medienbereich aus. Ohne öffentlich-rechtliche Sender gebe es weniger Qualität, ohne die Privaten weniger Meinungsvielfalt. „Wir wollen beides“, erklärte Haser und zeigt sich froh darüber, dass die Datenschutzrichtlinie umgesetzt und das Medienprivileg eingesetzt wird und es durch die Betrauungsnorm möglich werde, dass sich Sender Studios und Kamerateams teilen können.

Heiner Merz (AfD) lehnte den Rundfunkstaatsvertrag ab. Er nannte die öffentlich-rechtliche Senderstruktur mit 20 Fernseh- und 70 Rundfunksendern „aufgebläht“ und die acht Milliarden Euro Rundfunkgebühren „Zwangsbeiträge“. Als einzige Partei kämpfe die AfD gegen diese Gebühren; deshalb begrüße er es, dass das Landgericht Tübingen den Europäischen Gerichtshof  wegen der Rechtmäßigkeit dieses „legalen Unrechtssystems“ angerufen habe.

Sascha Binder (SPD) kritisierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne); der Regierungschef habe beim Verlegerverband die Angriffe der Verleger gegen die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht zurückgewiesen. Murawski wies dies zurück; Kretschmann habe sehr wohl widersprochen und den „Kampfbegriff Staatsfunk“ zurückgewiesen. Binder stellte allerdings fest, dass auf der Arbeitsebene die Zusammenarbeit zwischen Verlegern und Anstalten funktioniere. Nico Weinmann (FDP) sieht im Staatsvertrag einen „unproblematischen Datenschutzteil“, bemängelte aber, dass die Betrauungsnorm „zu Lasten der Privaten geht“. Kooperationen von Anstalten seien schon nach der jetzigen Rechtslage möglich. Deshalb könne die FDP dem Staatsvertrag nicht zustimmen.


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