Stuttgart. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat an diesem Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in den Landtag eingebracht. Danach sollen die Bezüge der 184 000 Landesbeamten und 127 000 Pensionären linear um 1,8 Prozent in diesem und um weitere 2,675 Prozent im nächsten Jahr steigen. Die Anwärtergrundbeträge werden in beiden Jahren um jeweils um 35 Euro erhöht. Gleichzeitig entfällt zum 1. Januar 2018 die von der grün-roten Vorgängerregierung beschlossene Senkung der Eingangsbesoldung. Außerdem erhalten die Beamten dauerhaft einen strukturellen Baden-Württemberg-Ausgleich in Höhe von 0,325 Prozent.
Nur mit den Beamten sei Baden-Württemberg so stark und lebenswert, sagte Sitzmann in der ersten Lesung. Deshalb sei die Erhöhung der Bezüge eine gute Nachricht für die Betroffenen, die damit „deutlich mehr Geld“ in diesem und im nächsten Jahr erhalten. Das Land wolle den öffentlichen Dienst „auch für Anfänger“ attraktiv halten.
Grundlage für die an den Tarifabschluss für Angestellte im öffentlichen Dienst angelehnte Besoldungserhöhung ist die am 17. März dieses Jahres zwischen der grün-schwarzen Landesregierung dem Beamtenbund sowie dem Verein der Richter und Staatsanwälte getroffene Vereinbarung. Danach wird die Erhöhung für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 zum 1. März 2017, für die Gruppen A 10 und A 11 zum 1. Mai 2017 und für die übrigen Gruppen zum 1. Juni 2017 wirksam. Auch 2018 greifen die Erhöhungen für die unterschiedlichen Gruppen zu denselben Terminen.
Für das Land ergeben sich dadurch Mehrausgaben gegenüber 2016 von 169,4 Millionen Euro in diesem, 495 Millionen Euro im nächsten und 630,7 Millionen Euro vom Jahr 2019 an. Die Mehrkosten im kommunalen Bereich belaufen sich auf 26,3 Millionen Euro in diesem, 76,7 Millionen Euro im nächsten und von 2019 an auf 97,8 Millionen Euro. Durch die Abschaffung der Senkung der Eingangsbesoldung entstehen jährliche Mehrausgaben von 57,8 Millionen Euro beim Land.
Die inhaltsgleiche Übertragung der Erhöhung und die Rücknahme der Senkung der Eingangsbesoldung ist für Markus Röser (Grüne) „Ausdruck der Wertschätzung“ für die Beamten und Richter. Der öffentliche Dienst im Südwesten werde damit zukunftsfähig gemacht. Auch die CDU wolle mehr Wertschätzung für die Beamten, wozu eine leistungsgerechte Bezahlung gehöre, erklärte Tobias Wald (CDU). Die zeitliche Verzögerung der Übernahme sei bei Grün-Schwarz geringer als bei der grün-roten Vorgängerregierung, stellte er fest. Der finanzpolitische CDU-Sprecher will auch künftig für ein „attraktives Berufsbild“ für die Beschäftigten des Landes sorgen.
Die Rücknahme der Eingangsbesoldungs-Senkung sei „notwendig und richtig“, konstatierte Rainer Podeswa (AfD). „Erschreckend“ findet der Oppositions-Abgeordnete allerdings die Zunahme der Beamtenstellen beim Land von 69 000 (1960) über 102 000 (1970) auf 193 800 (2013). Keiner Regierung gelinge es, die Zahl der Beamten zu reduzieren. Deshalb seien auch die Ausgaben für Besoldung und Versorgung extrem gestiegen. Wenn dies so weitergehe, befürchte er „griechische Verhältnisse“. Seine „dringende Bitte“ an die Landesregierung: „Den Beamtenapparat nicht ansteigen lassen.“
Rainer Stickelberger (SPD) goss Wasser in den Wein der Koalition, in dem er die derzeitige Lage auf die „solide Finanzpolitik der Vorgänger-Regierung“ zurückführte. Auch er hält die „Rückgängigmachung“ der Absenkung der Eingangsbesoldung für richtig. Zudem begrüßte Stickelberger die inhaltsgleiche Übertragung, kritisierte jedoch die nicht termingleiche Übertragung.
Auch Gerhard Aden (FDP) hätte sich eine zeitgleiche Übertragung gewünscht. Mit Sorge betrachtet der Liberale die Zunahme der Versorgungsempfänger im Land und die dafür benötigten Milliarden-Pensionen. Auch die Beihilfekosten dürften nicht vergessen werden. Die derzeitigen 700 Millionen Euro dafür würden weiter steigen. Dennoch solle nicht an der Besoldung gespart werden, sondern an den Aufgaben des Staates; diese müssten überprüft werden.