Doppik löst Kameralistik ab

26.11.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Erfahrungen aus der Praxis des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sollen gesetzlich verankert werden. Mit dem Gesetz sollen die Ergebnisse der Evaluierung der kommunalen Doppik in Landesrecht umgesetzt werden, begründete die Landesregierung die Einbringung des Gesetzentwurfes am Donnerstag in den Stuttgarter Landtag. Außerdem soll die Aufgabenerfüllung der von den Gemeinden untergebrachten staatlichen Notariate gesichert werden. Das Parlament nahm ohne Aussprache Kenntnis und verwies den Entwurf in den Ausschuss.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes sind die Einführung einer Möglichkeit zur Umschuldung von inneren Darlehen aus Deponierückstellungen, die Flexibilisierung der im Haushaltsplan darzustellenden Schlüsselgrößen, bei denen zu erbringende Leistungsziele ausgewiesen werden, die Verfahrensvereinfachungen bei bestimmten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen, bei Verpflichtungsermächtigungen in einer Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre und bei überörtlichen Prüfung sowie begriffliche Angleichungen an die kaufmännische Praxis, redaktionelle Klarstellungen und Bereinigungen und eine geringe Verlängerung der Pflicht der Gemeinden zur Unterbringung staatlicher Notariate.


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Titelbild Staatsanzeiger