Stuttgart. Die Landesregierung will bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart ein Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) einrichten. Sozialminister Katrin Altpeter (SPD) kündigte am Donnerstag im Landtag an, sie werde den Entwurf des Staatsvertrages, der gemeinsam mit den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen abgeschlossen wird, unterschreiben. Nach der Sommerpause wird der Staatsvertrag im Landtag beraten und vom Plenum verabschiedet.
Bei der PID stehe Individualethik gegen Sozialethik, sagte Marianne Engeser (CDU). Während die PID in Italien, Österreich und der Schweiz verboten sei, hätten andere Staaten enge gesetzliche Vorschriften. Der Bundestag hatte 2011 beschlossen, dass die PID im Grundsatz verboten ist; zulässig ist sie nur, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist, erklärte Engeser. Außerdem darf die PID nur in zugelassenen PID-Zentren vorgenommen werden, nachdem eine Ethikkommission auf Antrag der Frau zugestimmt hat. Die Umsetzung der Verordnung liegt bei den Ländern.
Nach Angaben von Engeser sollen der gemeinsamen Kommission acht Fachleute angehören, darunter Genetiker, Gynäkologen, Kinderärzte und ein Vertreter einer Behinderten-Organisation. Die Kirchen wollen sich nicht beteiligen. Die CDU-Fraktion stimme der Errichtung der Kommission für PID mehrheitlich zu: „Wir sehen darin eine wertvolle Instanz, um das medizinisch und technisch Mögliche in einem engen Auswahlverfahren zu beurteilen und zu kanalisieren“, sagte Engeser.
„Es ist wichtig, dass wir eine Ethikkommission bekommen“, betonte Bärbl Mielich (Grüne). Die Messlatte für die PID liege hoch, die Verantwortung werde in wissenschaftliche und moralisch-ethische Hände gegeben. Auch für Florian Wahl (SPD) ist die PID „kein leichtes Thema“ und eine schwere Debatte. Der Bund habe den Rahmen gesetzt, nun gehe es darum, mit dem Staatsvertrag angemessen umzugehen. Er hoffe, dass die Zahl der Anträge nicht zu hoch werde. Die Kommission könne einen behutsamen Umgang mit dem Thema gewährleisten.
Die Landesärztekammer habe dafür die richtige Struktur, sagte Jochen Haußmann (FDP). Auch er wies darauf hin, dass die PID nur in strengen Ausnahmefällen und bei Risikofällen möglich sei.