Stuttgart. Grün-Rot startet wieder eine Initiative zur finanziellen Unterstützung der privaten TV-Sender in Baden-Württemberg. Die Regierungsfraktionen brachten am Mittwoch einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem zur Sicherung einer vielfältigen regionalen und lokalen Rundfunklandschaft die „finanzielle Ausstattung der Landesanstalt für Kommunikation an den durch die Digitalisierung der Medienwirtschaft gestiegenen Förderbedarf angepasst werden soll“.
Das Gesetz sieht vor, die Finanzen der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) zu verbessern, indem ab 1. Januar 2016 der dem Südwestrundfunk zustehende Anteil am Rundfunkbeitrag von 15 auf 11,87 Prozent reduziert wird. Diese Minderung des Vorwegabzuges bringt 600 000 Euro mehr jährlich in die LFK-Kassen.
Alexander Salomon (Grüne) begründete die Initiative mit der „notwendigen finanziellen Unterstützung von regionalen TV-Anbietern“. Seit 2014 würde diese von existenziellen wirtschaftlichen Herausforderungen berichten. Die Anbieter hatten schon 2013 wegen hoher Kosten (unter anderem aufgrund der Umstellung von analog auf digital) zu einer ersten Reduzierung des Vorwegabzuges zugunsten der LFK geführt. Dennoch hatte TV Südbaden in Freiburg als erster Anbieter zum Jahresanfang seinen Sendebetrieb einstellen müssen.
„Die regionalen, kleinen Anbieter bieten beste lokale Meinungsvielfalt“, sagte Salomon. Das Land könne die Sender jedoch nicht aus dem Landeshaushalt finanzieren. Teile des Rundfunkbeitrags dürften jedoch herangezogen werden. Durch die Kürzung des Vorwegabzuges erhalte die LFK mehr Spielraum und habe rund eine Million Euro mehr für die Unterstützung der regionalen Sender, so Salomon.
Auch Helmut Rau (CDU) konstatierte, die regionalen und lokalen Sender im Südwesten seien „chronisch unterfinanziert“. Er wies darauf hin, dass durch das Gesetz dem Südwestdeutschen Rundfunk 600 000 Euro jährlich fehlten; mit dem Geld seien bisher beispielsweise die Schwetzinger Festspiele oder das Experimental-Studio Freiburg unterstützt worden. Ohnehin habe der öffentlich-rechtliche Sender vermutlich ein Minus von mehr 52 Millionen Euro in diesem Jahr, sagte Rau.
Den privaten Anbietern in deren prekärer Situation könne auf zwei Wegen geholfen werden: Durch den Rundfunkstaatsvertrag und den Vorwegabzug, erklärte Ulrich Goll (FDP). Auch Anneke Graner (SPD) hält Hilfe für die privaten Sender, die in acht regionalen Gebieten ausstrahlen, für notwendig. Deren Finanzierungslage sei schwierig und in Baden-Württemberg noch problematischer als im restlichen Bundesgebiet.
Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) begrüßte für die Landesregierung den Gesetzentwurf der Koalition. Die Mittel aus dem Vorwegabzug seien zwar nicht zur dauerhaften Finanzierung gedacht, könnten aber für technische Verbreitungskosten, Satelliten und höhere Reichweiten genutzt werden.
Grün-Rot will die Höhe des Vorwegabzuges künftig in kürzeren Abständen überprüfen. Nach der Evaluation zum Jahresende 2015 soll der Abzug alle zwei Jahre überprüft werden.