Stuttgart. Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz soll nach dem Willen der grün-roten Landesregierung künftig dafür sorgen, dass fairer Wettbewerb auf dem öffentlichen Vergabemarkt herrscht. Ab einem Auftragsvolumen von 20.000 Euro müssen Firmen bei öffentlichen Aufträgen künftig sicherstellen, dass sie selbst, aber auch mögliche Subunternehmer einen Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlen, das hat Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) am Mittwoch im Landtag angekündigt.
Wird gegen diese Regelung verstoßen, dann dürfen Unternehmen sich drei Jahre nicht mehr an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen. Diese „schwarze Liste“ möglicher Dumpinglohnunternehmer bezeichnet Andrea Lindlohr (Grüne) als eine wichtige zentrale Errungenschaft des neuen Gesetzes. Hans-Peter Storz (SPD) würdigt es als einen „Teilschritt zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes“.
Dagegen findet Reinhard Löffler (CDU) das Gesetz „unnötig wie einen Doppelkropf“. Grüne und SPD „surften auf der Schleimspur der Gewerkschaften“, wo Mindestlohn draufstehe, sei nicht Mindestlohn drin. Löffler bemängelt die Höhe von 20 000 Euro, ab der das Gesetz erst gelte, denn drei Viertel der öffentlichen Aufträge lägen unter diesem Volumen.
Kritik kommt auch von der FDP: Mindestlöhne seien insgesamt der falsche Weg in einer freien Marktwirtschaft: Sie benachteiligten Arbeitslose beim Wiedereinstieg in den Job, gefährdeten die Tarifautonomie und könnten im konkreten Fall gerade im öffentlichen Nahverkehr langfristig negative Folgen haben, da sie die Kosten verteuern. Parlamentsvizepräsidentin Brigitte Lösch (Grüne) hat das Gesetz zur weiteren Beratung in den Wirtschafts- und Finanzausschuss verwiesen.