STUTTGART. Mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP hat der Landtag einen Gesetzentwurf der AfD zur Verschärfung der Flüchtlingsunterbringung in Baden-Württemberg abgelehnt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) kritisierte das Vorhaben scharf, dass weder der Integrationsbereitschaft im Land entspreche noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
AfD-Fraktionsvize Emil Sänze warf allen andere Parteien im Landtag „Infantilität“ vor, mit der „krampfhaft am Märchen der multikulturelle Welt festzuhalten“ und die „mit Tricks gegen den Willen der deutschen Mehrheitsgesellschaft durchsetzen zu wollen“.
Alle Redner und Rednerinnen der vier Parteien, die sich gegen den AfD-Vorstoß stellten, lobten das Engagement in den Städten und Gemeinden. Es mache sie stolz, so die Grüne Ute Leidig, „wie unsere Kommunen ihre wichtige Aufgabe selbstbewusst wahrnehmen“. Im September, sofort nach dem Großbrand im griechischen Lager Moria, hätten sich 27 bereit erklärt, Flüchtlinge aus Lesbos aufzunehmen. Das zeige auch, wie gut die Organisation vor Ort sei. Die AfD versuche dagegen mit ihrem Gesetzentwurf, Kommunen zu entmündigen, und sie stelle die kommunale Selbstverwaltung in Frage: „Das ist der vollkommen falsche Weg.“
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Aus Sicht der AfD hätte das Gesetz vorgesehen, „humanitären Schutz und Grenzschutz miteinander zu verbinden“ mit einem Asylverfahren nur nach einer Einreise aufgrund eines Asylvisums. Als nicht verfassungsgemäß lehnte Rainer Hinderer (SPD) und als „durch und durch fremdenfeindliches Vorgehen“ ab. Siegfried Lorek (CDU) nannte das Vorhaben, „absolut nicht zustimmungsfähig“. Die AfD nutze den Landtag für „billiges Kasperletheater“ mit einem schlecht gemachten Gesetz „nur für die eigene Klientel, um behaupten zu können, sie würde von den demokratischen Parteien schlecht behandelt“.
Ulrich Goll (FDP) kritisierte, dass die AfD „Flüchtlinge so erbärmlich wie möglich“ unterbringen wolle, das sei aber kein Weg für ein zivilisiertes Land. „Meine Linie ist Herz und Härte“, so der Innenminister, die AfD wolle allein Härte, das werde Herausforderung und Haltung aber nicht gerecht.