Stuttgart. Wie beim Bund und in anderen Bundesländern soll auch in Baden-Württemberg ein Parlamentarisches Kontrollgremium künftig die Arbeit des Verfassungsschutzes überwachen. Die vier im Landtag vertretenen Fraktionen brachten am Mittwoch einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ins Parlament ein.
Damit wird die bisher vom Ständigen Ausschuss des Landtags, dem G 10-Gremium und einer G 10-Kommission wahrgenommene Kontrolle über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes gebündelt.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) begrüßte in der ersten Lesung die Initiative: "Es wurde ein prima Gesetz erarbeitet. Wir dürfen stolz sein." Die effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes sei ein Anliegen des Parlaments und der Regierung, sagte Gall.
Volker Schebesta (CDU) erklärte, das neue Parlamentarische Kontrollgremium bekomme neue Rechte, wie die Akteneinsicht oder die Möglichkeit der Befragung von Verfassungsschutz-Mitarbeitern. Außerdem könnten sich künftig Mitarbeiter des Verfassungsschutzes direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an das Kontrollgremium wenden. Problematisch ist für Schebesta die geplante Größe des Kontrollgremiums, das elf Mitglieder haben soll: "Effektiver wäre ein kleineres Gremium." Außerdem sieht der CDU-Abgeordnete bei der Beratung im Ausschuss und in der zweiten Lesung noch Diskussionsbedarf über die Rolle von V-Leuten.
Bei diesem Thema sieht auch Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) noch "Gesprächsbedarf". Es müsse eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten geben. Baden-Württemberg sei zwar das letzte Bundesland, das ein solches Kontrollgremium einrichte; dies bedeute aber im Umkehrschluss nicht, dass es in der Vergangenheit schlecht gelaufen sei.
Sascha Binder (SPD) sieht Vorteile in den erweiterten Kontrollrechten des Gremiums. So könne beispielsweise vom Parlamentsgremium auch der Datenschutzbeauftragte befragt werden. Das Gesetz sei ein guter Tag für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg. Er räumte aufgrund der NSU-Affäre "Vertrauensverluste in die Sicherheitsbehörden" in Deutschland ein – "aber nicht bei uns in Baden-Württemberg". Auch Binder sprach sich dafür aus, das Thema V-Leute gesetzlich zu regeln, damit klar sei, unter welchen Voraussetzungen deren Einsatz möglich ist.
Nach Auffassung von Ulrich Goll (FDP) wird mit dem Gesetz eine "ordentliche Praxis in eine transparente Form gegossen". Die Kontrolle diene der Transparenz, das Gesetz sei "einfach vernünftig", obwohl Baden-Württemberg "nicht den größten Handlungsbedarf" gehabt habe.