FDP-Vorstoß zum Fischereigesetz chancenlos

29.06.2016 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Entwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Fischereigesetzes in Baden-Württemberg hat keine Chance auf eine Mehrheit im Landtag. Abgeordnete von Grünen, der CDU sowie Agrarminister Peter Hauk (CDU) lehnten am Mittwoch im Parlament die Vorlage in erster Lesung ab. Der Entwurf sei unausgegoren und zu wenig unterlegt, urteilte Hauk und kritisierte die Liberalen, nicht zwischen „wichtigen und unwichtigen“ Themen unterscheiden zu können. Grün-Schwarz würde fünf Jahre lang regieren, deshalb könne man eine mögliche Änderung des Fischereigesetzes im Verlauf der Legislatur vielleicht bewerten. Patrick Rapp (CDU) nannte die Initiative populistisch und kündigte an, seine Fraktion werde nicht zustimmen.

Die FDP wollte mit dem Gesetzentwurf erreichen, dass das Mindestalter für den Erwerb des Jugendfischereischeines von derzeit zehn auf sieben Jahre herabgesetzt sowie die Fischerei auch zur Nachtzeit erlaubt wird. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, in dem das nächtliche Angeln verboten sei, begründete Friedrich Bullinger (FDP) die Vorlage. Durch die Senkung des Alters erreiche man eine frühzeitige Beziehung der Kinder zur Natur und zu Tieren, außerdem bereichere dies die Jugendarbeit der Fischereivereine mit ihren 60 000 Mitgliedern. 

Aus Sicht von Reinhold Pix (Grüne) habe der FDP-Antrag dagegen nur ein Ziel: „Einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen zu treiben.“ Bereits heute sei Angeln eine Stunde vor Sonnenaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang möglich, im Sommer also 18 Stunden lang, argumentierte Pix. Außerdem müssten Natur-, Tier- und Kinderschutz beachtet und auf die Nachtruhe von Vögeln, anderen Tieren und Anwohner Rücksicht genommen werden. Die CDU/FDP-Regierung habe 2010 bereits einen Vorstoß zur Änderung des Fischereigesetzes abgelehnt. 

Die AfD und die SPD würden dagegen die Gesetzesänderung begrüßen. Udo Stern (AfD) erinnerte die Regierung daran, dass sie Bürokratie abbauen wolle. Dies könne sie mit dem Gesetz tun. Das Nachtangelverbot sei überholt und gehöre abgeschafft. Der AfD-Abgeordnete sieht einen Widerspruch darin, dass Partys und lautstarke Events nachts an Seen und anderen Gewässern erlaubt seien, lautloses Angeln jedoch nicht. 

Für Ernst Kopp (SPD) leisten die Angler einen großen Beitrag zum Natur- und Gewässerschutz. Sie seien Verbündete einer sauberen Umwelt. Er berichtete, dass die SPD das Gesetz schon in der vergangenen Legislaturperiode habe ändern wollen, allein die Grünen hätten dies „leider verhindert“. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen, hat aber nach jetziger Lage keine Chance auf Verabschiedung.


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Titelbild Staatsanzeiger