Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Landtag am Mittwoch das Landesjustizkostenrecht geändert. In zweiter Lesung verabschiedeten die Abgeordneten das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 3. Juli 2014. Danach sind Notaren im Landesdienst Gebührenanteile zu erstatten, die diese in den relevanten Umwandlungsfällen für zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Dezember 2008 entstandene notarielle Beurkundungsgebühren bereits an die Staatskasse abgeführt haben. Dies führt zu deutlichen Ausgaben im Landeshaushalt.
Die von den Notaren im Landesdienst erhobenen Erstattungsansprüche belaufen sich nach Angaben der Landesregierung auf derzeit 1,8 Millionen Euro. Hinzu kommen Mindereinnahmen für die Vergangenheit in Höhe von 150.000 Euro, da vereinzelt Notare im Landesdienst bereits vor 2009 eigenmächtig Gebührenanteile des Landes in der relevanten Fallgruppe nicht abgeführt hatten. Im Bereich der umwandlungsrechtlichen Verzichterklärungen fordern die Notare im Landesdienst derzeit die Erstattung von rund 45.000 Euro. Es sei zu erwarten, dass sich die Höhe der an die Notare im Landesdienst zu erstattenden Beträge noch erhöhen wird, wenn weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
In der Rechtssache hatte der EuGH für den Fall, dass Baden-Württemberg das Landesjustizkostenrecht nicht ändert, mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Durch das Gesetz entfällt ersatzlos die Beteiligung der Staatskasse an Gebühren aus gesellschaftsrechtlich zwingend zu beurkundenden Umwandlungen. Ebenso wird für den Zeitraum 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2008 die Gebührenbeteiligung der Staatskasse bei der Beurkundung von umwandlungsrechtlichen Verzichterklärungen aufgehoben. Das Gebührenaufkommen aus den relevanten Beurkundungen wird stattdessen den Notaren im Landesdienst vollständig überlassen.