Stuttgart. Die FDP scheiterte im Landtag mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereirechts. Sie wollte das Mindestalter für den Jugendfischereischein von derzeit zehn auf sieben Jahre senken und das Nachtangelverbot abschaffen.
Dem Antrag der Freien Demokraten hätten drei wesentliche Merkmale gefehlt, urteilte Reinhold Pix von den Grünen in seiner Stellungnahme: Dem Gesetzentwurf hätte eine breite gesellschaftliche Debatte vorausgehen müssen, die Partei hätte sich in Gesprächen ernsthaft um eine Mehrheit bei den betroffenen Verbänden bemühen müssen, und es hätte seit der letzten Besprechung des Themas vor einem Jahr neue Erkenntnisse geben müssen. All das habe bei dem neuerlichen Entwurf allerdings gefehlt. „Das ist ein billiger Versuch, einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen zu treiben“, ordnete er den Antrag mit Blick auf die im September anstehende Bundestagswahl ein. Mit Blick auf das Nachtangelverbot erinnerte Pix mit Blick auf den Naturschutz auch daran, dass gerade in den Uferzonen viele Vögel nächtigten.
Auch Manuel Hagel von der CDU-Fraktion sah das Ansinnen kritisch. Es gehe der FDP nicht um die Angler, zu denen er sich selbst zähle, kritisierte der 29-jährige Abgeordnete. Vielmehr sei der Antrag als typisches Wahlkampfgebaren zu bewerten. Zudem stelle sich die Frage, ob eine Herabsetzung des Alters für den Jugendfischereischein generell sinnvoll sei. „Wollen wir Siebenjährige wirklich mit dem Abkielen, Betäuben und Töten von Fischen betrauen?“, fragte Hagel.
Eine Lanze für den Gesetzentwurf der FDP brach Stefan Herre von der AfD-Fraktion. „Erinnern Sie sich noch an die Bücher über Huckleberry Finn?“, wollte er von den im Plenarsaal Anwesenden wissen. Dieser sei als Kind vor den Regeln, Vorschriften und Ansprüchen der Erwachsenen geflohen. Das Angeln habe bei seinen Abenteuern eine wichtige Rolle gespielt. „War Huckleberry Finn sechs, acht oder zehn Jahre alt?“, hakte Herre nach. Es spiele keine Rolle, fügte er gleich hinzu. Wichtig sei, dass er im Mississippi mehr Fische geangelt hätte, als er essen konnte.
Reinhold Gall von der SPD betonte, dass das Verantwortungsbewusstsein von Siebenjährigen in Baden-Württemberg genau so groß sei wie das von Gleichaltrigen in anderen Bundesländern, in denen ihnen das Fischen teilweise erlaubt sei. „Mit sieben Jahren sind Kinder beschränkt geschäftsfähig“, erinnerte Gall. Genau wie bei den ersten Geschäftsbeziehungen ihres Nachwuchses komme auch beim Angeln den Eltern die Entscheidungsgewalt zu. Das bedeute auch, dass Kinder mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht automatisch Fische töten müssten.
Mit zehn Jahren sei es schwierig bis unmöglich, den Jugendfischereischein noch an den Mann zu bringen, erklärte Friedrich Bullinger von der FDP-Fraktion. „Dann ist es zu spät und die Kinder haben sich schon für etwas Anderes als Freizeitbetätigung entschieden. Man muss sie früher mit dem Angeln betrauen.“ Er fügte hinzu, dass es vonseiten des Landkreistags keine Einwände gegen das Gesetzvorhaben gebe und auch dieser die Auffassung vertrete, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß sei.
Der Minister für den ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), bezeichnete das Angeln als Hobby mit echtem Mehrwert. Er vermutete hinter dem Antrag der FDP allerdings eher eine politische als eine sachliche Motivation. In der Sache sei eine Aufhebung des Nachtangelverbot in seinen Augen nicht notwendig, unterstrich der Minister. „Bis Mitternacht oder ein Uhr darf ohnehin schon vielerorts geangelt werden. Im Sommer sind das 18 Stunden, die Anglern für ihr Hobby zur Verfügung stehen, im Winter immerhin noch zehn.“ Diese Zeiträume seien seiner Meinung nach ausreichend, sagte Hauk.
Von 125 abgegebenen Stimmen in der namentlichen Abstimmung entfielen 41 auf Ja, 80 auf Nein und vier auf Enthaltung. Damit scheiterte der Gesetzentwurf der FDP.