Stuttgart. Justizminister Guido Wolf (CDU) hat zahlreiche positive Reaktionen auf die von ihm geplante Aufhebung des Kleinkriminalitätserlasses für Ladendiebstähle erhalten. Einzelhandel und andere Organisationen hätten seine Initiative begrüßt, sagte der Minister am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Landtag.
Es sei ein „falsches politisches Signal“, wenn man in Baden-Württemberg einmal klauen könne, ohne bestraft zu werden, so Wolf. Er sei dafür, dass auch gegen Ersttäter bei Diebstählen bis 25 Euro ermittelt und diese bestraft würden. Zumal durch die Diebstähle ein wirtschaftlicher Schaden in Millionenhöhe entstehe. Nach seinen Erkenntnissen wurde bisher ein starkes Drittel der Ladendiebstähle aufgrund des nach dem Erlass von 1977 nicht vorhandenen öffentlichen Interesses nicht geahndet. Die Verfolgung der Kleinkriminalität dürfe jedoch nicht zu Lasten von Großverfahren gehen.
Den personellen Mehraufwand durch die Verfolgung kleinerer Ladendiebstähle sieht Wolf bei drei Planstellen im höheren Dienst. Angesichts von 75 neuen Stellen für Staatsanwälte und 66 neue Stellen für Richter im Haushalt von Grün-Schwarz sei dies machbar. Wolf hofft, dass durch Strafen in Höhe von mindestens fünf Tagessätzen – im Schnitt bei Diebstählen sind es 10 bis 15 Tagessätze – die Zahl der Verfahrenseinstellung stark reduziert werden. Vorbeugend kündigte der Minister an, auch mit den Häusern des Jugendrechts im Sinne der Prävention zu kooperieren.