Umweltverträglichkeitsprüfung nach Südwest-Vorbild

28.11.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Baden-Württemberg darf sich bundesweit als Vorreiter für die Vereinfachung der Umweltverwaltungsgesetzgebung fühlen. Denn der Bund hat bei einer Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) weitgehend auf Bestimmungen aus dem Land zurückgegriffen. Jetzt hat auch der Landtag entschieden, im Zuge der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie diese Veränderungen nachzuvollziehen. Für das entsprechende Gesetz stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD.

„Wir haben hier ein zentrales Instrument der europäischen Umweltpolitik“, erläuterte Andre Baumann (Grüne), Staatssekretär im Umweltministerium, „weil der Schutz von klarem Wasser oder reiner Luft im Mittelpunkt steht nach dem Motto: das erhalten, was uns erhält.“ Baumann, früher Landesvorsitzender des Naturschutzbunds Deutschland, hob hervor, wie „segensreich“ die Europäische Union im Umweltschutz wirke. In der Regel sei die UVP beschränkt auf die Auswirkung von Vorhaben auf Schutzgüter, „zentral wichtig“ sei aber auch, dass Vorhabenträger sich freiwillig der Prüfung unterziehen können.

Es gehe um Klimaschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschutz, ergänzte der Grünen-Abgeordneten Bernd Murschel. Auch das Thema Flächenschutz werde gestärkt, und vor allem die Information der Öffentlichkeit: „Wenn alle Länder mitmachen in der digitalen Welt, dann haben wir eine länderübergreifende Transparenz.“

Europarecht wird „eins zu eins“ umgesetzt

Für die CDU hob Paul Nemeth hervor, wie intensiv im Umweltausschuss beraten worden sei. Die Umweltverträglichkeitsprüfung werde jetzt „eins zu eins“ nach Europarecht umgesetzt. Die wesentlichen Änderungen umfassten die Vorprüfung und die Durchführung einer UVP. Nemeth erinnerte daran, dass diese 1990 in die deutsche Umweltpolitik unter CDU-Bundesminister Klaus Töpfer eingeführt wurde. Baden-Württemberg habe bereits 2006 eine Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich des Flächenschutzes verabschiedet. „Wir müssen den Flächenverbrauch bremsen, aber auch der Wohnungsnot gerecht werden“, so Nemeth weiter, „und wir werden große Bauunternehmen genauer in den Blick nehmen.“ Alle Schutzgüter müssten überprüft und abgewogen werden. Schneller, präziser und transparenter könne die Verwaltung jetzt arbeiten, das alles sei Europa zu verdanken. Deshalb „auch ein Lob auf die EU“.

Für die AfD ist der Lackmustest der Umgang mit der Energiewende. Denn Windräder seien eine „einzige Provokation“ für die aufgeführten Schutzgüter, so Klaus-Günther Vogtmann, der auch die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion ankündigt.

Die SPD-Fraktion stimmte zu - es sei richtig, so die Freiburger Abgeordnete Gabi Rolland, „Wechselwirkungen zu untersuchen und zu prüfen, wie Eingriffe verhindern oder minimiert werden können“. Und die Auswirkungen von Vorhaben aufs Klima zu überprüfen, müsse heute eine Selbstverständlichkeit sein.

Kosteneinsparungen für die Wirtschaft

Der FDP-Fraktion ging es auch – wie schon in den Ausschussberatungen – um die Auswirkungen der neuen Regeln auf Wirtschaft. Zweifel seien aber ausgeräumt worden, so Gabriele Reich-Gutjahr. Im Ausschuss hatte der Vertreter des Umweltministeriums vorgetragen, dass es nach einer Erhebung des Bundes sogar zu Kosteneinsparungen für die Wirtschaft kommt, da die UVP im Zuge der gesetzlichen Neuregelung „vereinfacht gestaltet und für die Anwender besser zu handhaben“ sei. Dadurch könnten bundesweit Einsparungen in Höhe von zehn Millionen Euro im Jahr für die Wirtschaft erzielt werden. Das Umweltministerium hat zudem im Gesetzgebungsverfahren im Konsens mit den Verbänden zugesagt, dass es keine Mehrbelastung für die Wirtschaft geben werde.


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