Stuttgart. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg wird nicht verändert. Grüne, CDU und SPD votierten am Donnerstag im Landtag gegen einen Gesetzentwurf der FDP, wonach der Steuersatz von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt werden sollte. In zweiter Lesung stimmten die Liberalen und die AfD für die Reduzierung. 2012 hatte die grün-rote Landesregierung den Steuersatz von 3,5 auf 5,0 Prozent erhöht und dies mit der Finanzierung der Kleinkinderbetreuung und den Finanzzuschüssen an die Kommunen begründet. Seit 2014 trägt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.
Thekla Walker (Grüne) begründete die Ablehnung der FDP-Initiative mit dem Hinweis, dass für Steuersenkungen keinerlei Spielraum bestehe. Das Land brauche das Geld dringend für die den Kommunen zugesagte Unterstützung bei der Kleinkindbetreuung mit mehr als einer Milliarde Euro. Durch die Senkung der Grunderwerbsteuer würde dem Land eine halbe Milliarde Euro fehlen. Bei der Anhörung des Gesetzentwurfes hätten auch die kommunalen Landesverbände keinen Spielraum für die Steuersenkung gesehen. Der Landeshaushalt dürfe nicht weiter strukturell geschwächt werden, argumentierte die Grünen-Finanzexpertin. Außerdem zweifle sie daran, dass eine Senkung den Wohnungsbau im Südwesten fördere.
Gespalten äußerte sich Joachim Kößler (CDU) zum Dauerthema Grunderwerbsteuer, über das der Landtag zum sechsten Mal in zwei Jahren diskutierte. Zwar wolle die CDU eine umfassende Reform der Grunderwerbsteuer „zielgenau und effizient vornehmen“, müsse in der Koalition mit den Grünen als Juniorpartner „aber auch Kompromisse machen“. Andere Kosten würden den Wohnungsbau viel höher belasten, durch die Senkung der Steuer werde „kein Quadratmeter Bauland“ mehr erreicht. Statt einer Reduzierung ist die CDU für eine Befreiung von der Steuer beim Ersterwerb und Eigenbezug. Kößler erinnerte auch an das neue Baukindergeld, das in Baden-Württemberg bisher 11 000 Familien beantragt haben.
Rainer Podeswa (AfD) warf den „Altparteien“ vor, niemals Steuern zu senken. Die CDU spreche zwar immer von der notwendigen Entlastung, erreiche aber nichts. Über die Reform der Grundsteuer werde seit 25 Jahren diskutiert, eine „ähnliche Scheindiskussion“ erwarte er auch bei der Grunderwerbsteuer.
Die SPD stehe zu den Substanzsteuern und lehne deshalb den FDP-Gesetzentwurf ab, erklärte Peter Hofelich (SPD). Mit der Erhöhung im Jahr 2012 habe Baden-Württemberg den „größten sozialen Fortschritt“, die Kleinkindbetreuung, finanzieren können. Hofelich wies darauf hin, dass ein Großteil der Grunderwerbsteuer aus gewerblichen Bauten komme. Eine Senkung treffe nicht die wirklichen Probleme des Wohnungsbaus. Er kündigte an, dass seine Fraktion eine gemeinsame Bundesrats-Initiative von Grün-Schwarz unterstützen würde, durch die ein Ersterwerb steuerfrei bleibe.
Angesichts der geringen Quote von Wohneigentum in Baden-Württemberg müsse die Grunderwerbsteuer gesenkt werden, argumentierte Stephen Brauer (FDP). 72 Prozent der Italiener seien Wohnungseigentümer, im Südwesten jedoch nur jeder Zweite. Wohnen werde nur günstiger, wenn gebaut wird, sagte der FDP-Finanzexperte. Neubauten entstünden aber nur im Schneckentempo. Angesichts der finanziellen Spielräume und trotz Schuldenbremse sei eine Steuersenkung finanzierbar. Der CDU warf er vor, Steuersenkungen vor Wahlen im Mund zu führen, aber danach nie zu liefern. Für Brauer ist die Grunderwerbsteuer eine „echte Kaufbremse“ für junge Familien.
„Alles muss finanzierbar sein“, konstatierte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Sie wundere sich, dass die FDP ihren Gesetzentwurf aufrecht erhalte, ohne ein Gegenfinanzierungsmodell zu haben. Dabei sei das Land 2020 und 2021 bereits heute um 600 Millionen Euro hinter der mittelfristigen Finanzplanung zurück. Auch Sitzmann bekräftigte eine Reform der Grunderwerbsteuer, in erster Linie jedoch, um die Share Deals abzuschaffen, mit denen Investoren Millionen an Grunderwerbsteuer sparen, wenn nicht sie das Objekt kaufen, sondern die Firma, an der sie beteiligt sind. Das Land könne jedoch nur über die Höhe der Steuer, nicht aber über Standards entscheiden; dafür sei der Bund zuständig. Auf eine Zwischenfrage sagte Sitzmann, Stand heute plane Baden-Württemberg keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent. Dies hatten die Grüne zu Beginn der Legislaturperiode erwogen.