STUTTGART. Fragen rund um die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie zur Notfallversorgung und Luftrettung entlang der Autobahn A 7 wurden untern anderem bei der Fragestunde am Donnerstag von den Abgeordneten an die Landesregierung gestellt.
Genaue Informationen über Ablauf und Aufgabenverteilung in den verschiedenen Ministerien bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise verlangte Thomas Blenke (CDU) bei der Fragestunde von der Landesregierung. Zudem fragte Blenke nach der Zuständigkeit bei der Gewährleistung von Sicherheit und des Brandschutzes in bedarfsorientierten Flüchtlingsaufnahmestellen. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) verwies mit ihrer Antwort zwar auf die grundsätzliche Zuständigkeit ihres Hauses gemäß der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien. Sie erläuterte aber zudem Aufgaben und Zusammensetzung der seit August eingesetzten interministeriellen Lenkungsgruppe sowie des beim Staatsministeriums angesiedelten operativen Stabs. Die Zuständigkeit für Sicherheit und Brandschutz liege bei den zuständigen Regierungspräsidien beziehungsweise bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Auf Nachfragen, ob bei Überforderung des örtlichen Sanitätsdienstes auch auf die Bundeswehr zurückgreifen zu können, sagte Öney, dies werde derzeit aktiv geprüft.
Um Flüchtlingsunterbringung ging es auch in der dritten Frage: Ob das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen japanischen Schule Toin Gakuen in Bad Saulgau für die Einrichtung einer bedarfsorientierten Erstaufnahmestelle vorgesehen sei, wollte der CDU-Abgeordnete Klaus Burger von der Landesregierung wissen; und falls ja, ob sich das Land dann über den Bebauungsplan hinwegsetzen würde, der für das Gebäude eine ausschließlich schulische Nutzung vorsehe. Zudem fragte Winfried Mack (CDU), warum in kleineren Kommunen im ländlichen Raum – wie Sigmaringen oder dem benachbarten Bad Saulgau - eine verhältnismäßig große Zahl von Flüchtlingen untergebracht werde, während Städte wie Stuttgart, Tübingen oder Freiburg in Relation zur Einwohnerzahl offenbar weit weniger Flüchtlinge unterzubringen hätten.
Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) wies für die Landesregierung zurück, dass über manche Städte eine „schützende Hand“, wie Mack es formuliert hatte, gehalten werde. Das Gebäude der japanischen Schule rangiere beim Land als Reserve für unkalkulierbare weitere Flüchtlingszugänge. Für diesen Fall habe das Land bei der Stadt Bad Saulgau bereits entsprechende Anträge für die Nutzung gestellt. Nachdem Bad Saulgau eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen hatte, habe das Regierungspräsidium Tübingen aber verfügt, dass diese aufgehoben werden müsse. „Allerdings rangiert die Schule auf der Prioritätenliste sehr weit unten“, sagte Öney. Im Übrigen könne das Land es sich in der derzeitigen Situation nicht leisten, verfügbare Gebäude außer Acht zulassen. Auf die Zusatzfrage von Karl Zimmermann (CDU), ob geplant sei, die Festzelte auf dem Cannstatter Wasen nach Ende des Stuttgarter Volksfestes als Flüchtlingsunterkünfte weiter zu nutzen, sagte Öney: „Meines Wissens gibt es diese Überlegungen nicht. Mit Blick auf den kommenden Winter sollte es möglichst keine Zeltlösungen geben.“ Festlegen wollte sich die Ministerin allerdings nicht: „Im Fall der Fälle muss man auch auf feste Zelte mit Heizmöglichkeit zurückgreifen können“, sö Öney.
Warum sich das Land nicht an Einrichtung und Finanzierung des neuen Luftrettungsstandorts für „Christoph 65“ im bayrischen Dinkelsbühl-Sinnbronn beteiligt habe, obwohl sich dadurch eine erhebliche Verbesserung der Notfallsituation entlang der Autobahn A7 in den baden-württembergischen Landkreisen Heidenheim, Ostalb und Schwäbisch Hall ergebe, wollte der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger von der Landesregierung wissen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) verwies darauf, dass es in den betreffenden Gebieten keine Versorgungslücke beim Rettungsdienst gebe oder gegeben habe, weder beim bodengebundenen Rettungsdienst noch bei der Luftrettung. „Die Versorgungslücke gab es in Bayern, deshalb ist es aus meiner Sicht völlig konsequent und richtig, dass Bayern den Standort einrichtet und auch bezahlt“, so Gall. In diesen Kreisen bestehe bei der Luftrettung nicht nur eine normale Abdeckung durch Rettungshubschrauber, sondern durch die Standorte Ochsenfurt, Nürnberg, Ulm, Stuttgart und Ludwigsburg eine doppelte und dreifach. „Diese Hubschrauber kann man und muss man sogar im Bedarfsfall abrufen“, sagte Gall.