Stuttgart. Zu Lasten seiner Bediensteten wird das Land bei den Reisekosten im öffentlichen Dienst künftig bis zu drei Millionen Euro im Jahr sparen. Ohne Aussprache stimmte der Landtag am Donnerstag in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesreisekostengesetzes zu. Danach werden die vom 1. Januar 2014 an aufgrund des geänderten steuerlichen Reisekostenrechts geltenden neuen Mehraufwendungen für Verpflegung nicht eins zu eins übernommen.
Die Regelung betrifft auch die Kommunen, die Reisekosten „in nicht bezifferbarer Höhe“ sparen werden. Künftig erhalten Bedienstete bei einer Dienstreisedauer von mindestens acht Stunden 6 Euro und bei einer Dauer von mindestens 14 Stunden 12 Euro Tagegeld. Für jeden vollen Kalendertag einer Dienstreise wird der Mehraufwand mit für Verpflegung mit 24 Euro abgegolten.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes hatte Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) die Festlegung auf die geringeren Reisekosten mit den „sehr hohen Mehrkosten“ begründet, die sonst den Landeshaushalt enorm belasten würden. Diese ließen sich nicht rechtfertigen, denn durch das Tagegeld „soll nur der Mehraufwand ausgeglichen werden“, erklärte Rust. Nach den Berechnungen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums würde es das Land mit bis zu drei Millionen Euro jährlich belasten, wenn die öffentliche Hand künftig bei mindestens achtstündiger Abwesenheit 12 statt 6 Euro zahlen müsste. Bisher gelten die steuerrechtlichen Sätze von 6 Euro (Abwesenheit von mindestens 8 Stunden), 12 Euro (mindestens 14 Stunden) und 24 Euro (voller Kalendertag.
Die Opposition verweigerte dem Gesetz ihre Zustimmung. Im Wirtschafts- und Finanzausschuss hatte sie die Gesetzesänderung als „unsozial“ kritisiert, vor allem, wenn sie Bedienstete des mittleren Dienstes betrifft. Die CDU teilte die Auffassung von Beamtenbund und DGB, wonach der Verpflegungsmehraufwand für den Einzelnen gestiegen sei. Im Steuerrecht sei die bisher ausgewiesene Stufe einer Reisedauer von acht bis 14 Stunden gestrichen worden. Das Land dürfe sich nicht im Reiserecht vom Steuerrecht verabschieden.
Rust wies im Ausschuss darauf hin, dass die Veranstaltungen im Rahmen von Dienstreisen meistens in Einrichtungen stattfinden, die für das Essen auch eine Tagungspauschale gewähren oder über eine eigene Kantine verfügen, um ein kostengünstiges Mittagessen einzunehmen. Dieser Mehraufwand sei völlig vertretbar. Der mittlere Dienst ist aus Sicht des Staatssekretärs nicht überproportional benachteiligt.
Aus Sicht der Grünen bringt der „unspektakuläre Gesetzentwurf“ jedoch Änderung – „vielmehr wird der Rechtszustand beibehalten“, sagte Andreas Schwarz. Die SPD erinnerte daran, dass das Land durchaus seine Mitarbeiter wertschätze, und zwar durch ein Kilometer-Geld von 35 Cent, das wenige andere Bundesländer erstatten würden.
Der Ausschuss lehnte deshalb einen FDP-Antrag ab, nachdem sich das Tagegeld an nach der Verpflegungspauschale zur Abgeltung tatsächlich entstandener, beruflich veranlasster Mehraufwendungen nach dem Einkommenssteuergesetz bemessen sollte.