Stuttgart. Das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung soll geändert werden. Deshalb brachte die Landesregierung am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Begründet wurde dieser nicht, auch die Fraktionen verzichteten in erster Lesung auf eine Aussprache und verwiesen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss.
Durch das Gesetz soll ein rechtssicherer Zustand geschaffen und ein einheitlicher Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung gewährleistet werden. Es bedürfe einer klaren, rechtssicheren landesrechtlichen Regelung zur Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung, heißt es in der Vorlage.
Hintergrund der Vorlage sind Entscheidungen von Gerichten, die nach Verfahren wegen Verhängung von Verwarnungsgeld und Ordnungswidrigkeiten aus Opportunitätsgründen eingestellt hatten und damit den Klägern Recht gaben.
Das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung vom 17. Dezember 1990, verweist in § 1 nach seinem Wortlaut auf die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970, die in der Vergangenheit mehrmals geändert worden ist. Mit dem Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 ist jedoch gemäß § 53 Absatz 2 am 1. April 2013 außer Kraft getreten. Die Zuständigkeitsregelungen bedürfen daher aufbauend auf der bisherigen Aufgabenzuordnung einer redaktionellen Anpassung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, begründet die Landesregierung die eilends eingebrachte Vorlage.