Stuttgart. Baden-Württemberg hat am Mittwoch das E-Government-Gesetz eingeführt. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten im Landtag in zweiter Lesung das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Das Land erweise sich damit als „Fortschrittsmotor“ für die Verwaltung, insbesondere für die Kommunen, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) bei der Beratung. Mit dem Gesetz setze das Land einen „verlässlichen und stabilen Rahmen“ für die Digitalisierung der Verwaltung sowie in der elektronischen Kommunikation im Interesse der Verwaltungen und der Bürger. Das Gesetz orientiert sich an den Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes.
Es legt den elektronischen Zugang zur Verwaltung, zur Information über die Verwaltung, zur elektronischen Aktenführung, zum Dienstleistungsportal des Landes und zur Informationssicherheit sowie zur Organisation und zu Strukturen der Zusammenarbeit in der Informationstechnik innerhalb der Landesverwaltung und zwischen Land und Kommunen fest. Gleichzeitig wurde der Beauftragte der Landesregierung für die Informationstechnologie (Chief Information Officer) gesetzlich verankert; diese Position bekleidet seit dem 1. Juli dieses Jahres Ministerialdirektor Stefan Krebs. Er entwickelt und steuert die IT-Strategie der gesamten Landesverwaltung. Er hat die Aufsicht über die BITBW, den zentralen IT-Dienstleister des Landes, und vertritt Baden-Württemberg im Bund-Länder-übergreifenden IT-Planungsrat.
Abgeordnete aller vier Fraktionen bewerteten den Gesetzentwurf in der Aussprache positiv. Norbert Beck (CDU) sagte, damit sei allen Behörden und Bürgern der elektronische Zugang gewährleistet. Kritik äußerte er am späten Zeitpunkt der Vorlage, drei Monate vor Ende der Legislaturperiode: „Das hätte man auch schon früher vorlegen können.“ Beck urteilte, finanzielle Auswirkungen auf die Bürger seien nicht zu erwarten, auf die Städte, Gemeinden und Kreise kämen „überschaubare Kosten“ zu.
Der Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung liege im Interesse der Bürger, stellte Alexander Salomon (Grüne) fest. Das Gesetz biete Chancen und Mehrwerte für die Gesellschaft, denn die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung sei nun gegeben. Baden-Württemberg sei auf dem Weg zur modernen Verwaltung, bis zu der völligen Realisierung elektronischer Akten seien jedoch noch sechs Jahre Zeit.
Aus Sicht von Georg Nelius (SPD) wird die elektronische Kommunikation durch das Gesetz erleichtert. Der Datenschutz sei gewährleistet. Als Vorteil sieht er, dass durch die IT die Daten „immer wieder auf den neuesten Stand“ gebracht werden können. Ulrich Goll (FDP) bezeichnete das Gesetz als „sehr technisch“, aber auch als „wichtig und gut“. Das Grundbuch sei das beste Beispiel für die Digitalisierung – früher aus und auf Papier, heute elektronisch.