Landtag beschließt Änderung des Schulgesetzes

03.05.2017 
Von: schl
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat die Änderung des Schulgesetzes an diesem Mittwoch in zweiter Lesung beschlossen. Damit müssen Eltern künftig die Grundschulempfehlung der weiterführenden Schule vorlegen. Außerdem sollen die Realschulen künftig mehr Flexibilität bei der Leistungsdifferenzierung bekommen. Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie die Schüler nach Leistung in Gruppen, Klassen oder Zügen unterrichten. Der Gesetzentwurf, den Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) eingebracht hatte, wurde grundsätzlich von allen Fraktionen mit Ausnahme der SPD unterstützt, auch wenn er einigen nicht weit genug ging.

Sandra Boser (Grüne) wies darauf hin, dass die Realschulen mit zusätzlichen Poolstunden bei der Leistungsdifferenzierung unterstützt würden. Sie sollen 20 Poolstunden pro Zug erhalten. Die Grünen wollten allerdings in den kommenden Jahren beobachten, wie sich die Tatsache auswirke, dass die Schüler zwar auf einem grundlegenden und einem mittleren Niveau unterrichtet würden, jedoch nur auf mittlerem Niveau bewertet würden. Ihrer Fraktion sei wichtig, dass die Schüler künftig gut gefördert und die Lehrer über Weiterbildung gut darauf vorbereitet seien.

Röhm: Echte Stärkung der Realschulen

Der CDU ist nach Angaben von Karl-Wilhelm Röhm wichtig, dass den weiterführenden Schulen der Förderbedarf bekannt ist, den die Grundschullehrer festgestellt haben. Die Vorlage der Grundschulempfehlung verbunden mit einer Lernstandsdiagnose in Klasse 5 biete gute Voraussetzungen. Auch die Grundsätze Leistung und Durchlässigkeit seien gewährt. Er hob hervor, dass ein Schüler, der an der Realschule einen guten Hauptschulabschluss mache, an der gleichen Schule dann auch noch den Realschulabschluss machen könne. Röhm bezeichnete das Gesetz als „echte Stärkung der Realschulen“.

Für die AfD kritisierte Rainer Balzer einen Mangel an Konsequenz zu echter Leistungsorientierung. Man tue den Schülern keinen Gefallen, wenn man sie in Watte packe. Spätestens im Berufsleben würden sie mit Leistungsdruck konfrontiert. „Dafür müssen wir sie fit machen“, so Balzer. Er bezeichnete den Gesetzesentwurf als „sehr kleinen“ Schritt in die richtige Richtung.

Timm Kern (FDP) begrüßte die Vorlage der Grundschulempfehlung. Zugleich forderte er, die Poolstunden direkt an die Realschulen zu geben, nicht über die Schulämter. Aus seiner Sicht sei der Gesetzentwurf ein Versuch, Teile des „bildungspolitischen Scherbenhaufens“ der vorangegangenen Legislaturperiode unter Grün-Rot wieder zusammenzukitten.

Kleinböck: Gesetz ist ein Rückschritt

Für Gerhard Kleinböck (SPD) hingegen ist das Gesetz ein „Rückschritt“. Mit der Vorlage der Grundschulempfehlung entferne man sich vom Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit, der unter Grün-Rot eingeschlagen wurde. Er wies darauf hin, dass die verbindliche Grundschulempfehlung in fast allen Bundesländern abgeschafft sei.

Die Orientierungsstufe und die zusätzlichen Poolstunden hätten ein wirkungsvolles Instrument, um Schüler gezielt zu fördern ohne sie voreilig zu trennen, so Kleinböck. Doch statt dessen würde eine Orientierungsstufe geschaffen, die ihren Namen nicht verdiene. „Indem nur noch auf mittlerem Niveau unterrichtet wird, müssen diejenigen, die ab Klasse 7 auf Grundniveau lernen, durchfallen. Von dort soll es dann am liebsten in separaten Hauptschulklassen weitergehen“, so der SPD-Bildungsexperte. Er sprach vom Versuch, homogene Gruppen zusammenzustellen, „die es nicht geben wird und die es auch früher nicht gab“. Vielmehr seien dies alles Bausteine für eine Rückkehr in eine starre Dreigliedrigkeit des Schulsystems. Den Grünen warf er vor, die Erfolge der grün-roten Regierungszeit bereitwillig zu opfern.


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