Stuttgart. Auf Antrag der AfD-Fraktion hat der Landtag am Mittwoch über Kinderehen und Kinderschutz debattiert. In ihrem Antrag forderte die AfD-Fraktion die „grundsätzliche und ausnahmslose Ehemündigkeit erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres“. Die Bundesregierung hatte ein entsprechendes Gesetz bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Daher warfen die anderen Parteien der AfD einstimmig Populismus vor. Der Antrag der AfD wurde mehrheitlich abgelehnt.
Christina Baum (AfD) bezeichnete ihre Partei als „die einzige Kinderschutzpartei“ und warf den übrigen im Landtag vertretenen Parteien vor, „nichts gegen die Kinderehen zu tun“. „Dass wir ein solches Thema diskutieren müsse, zeigt, wie weit die Islamisierung fortgeschritten sei“, so Baum.
„Die AfD will spalten, Hass schüren und diskreditieren. Es geht nicht um die Kinder“, so Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Justizminister Guido Wolf (CDU) kritisierte die „emotionale Debatte der AfD“ und bezeichnete den Antrag als „überholt und in die Jahre gekommen“. Er spielte dabei auf den Erstantrag der AfD aus dem Jahre 2016 an. Der Bundestag beschloss im Juli 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Letzteres bezeichnete er als eine „ausreichende gesetzliche Grundlage“, um „Kinder und Jugendliche zu schützen“.
Thomas Hentschel (Grüne) sagte, der AfD gehe es nicht um den Schutz der Kinder, sondern darum, den Landtag als Plattform für „islamophobe Ideologien“ zu nutzen. Die AfD wolle Angst gegenüber Geflüchteten und gegenüber Muslimen schüren, so Hentschel.
Sabine Wölfle (SPD) forderte ein Konzept für die Jugendhilfe. Denn: Es bestehe weder auf der Bundes- noch auf der Landesebene ein Hilfskonzept für Jugendliche, „mit dem nach der Feststellung der Nichtwirksamkeit bzw. der Aufhebung der Ehe den minderjährigen Partnern ein Weg in ein selbstbestimmtes Leben eröffnet werden kann“.
Nico Weinmann (FDP) sagte, dass seine Fraktion den Änderungsantrag der SPD unterstützen wolle.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen wurde im Juli vergangenen Jahres beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass das Ehemündigkeitsalter von 16 auf 18 Jahre erhöht wird. Erst wenn beide Partner volljährig sind, kann eine Ehe geschlossen werden. Ehen, die zwischen 16 und 18 geschlossen wurden, können, bei besonderen Fällen, durch Richter aufgehoben werden. Sofern ein Partner zum Zeitpunkt der Heirat unter 16 ist, gilt die Ehe nach dem Gesetz als unwirksam. Diese Rechte gelten auch dann, wenn die Ehen nach ausländischem Recht, geschlossen wurden.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Jugendämter minderjährig unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen, auch wenn diese verheiratet sind.