Stuttgart. Der kommunale Datenverarbeitungsverbund soll eine zukunftsfähige Neustruktur erhalten. Ohne Aussprache verabschiedete der Landtag am Mittwoch gegen die Stimmen von AfD und FDP das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetztes und anderer Vorschriften. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Zusammenführung der vier Einrichtungen des kommunalen Datenverarbeitungsverbunds in eine Anstalt des öffentlichen Rechts durch Beitritt der Zweckverbände als weitere Träger der Datenzentrale geschaffen.
Die Versorgung der Kommunen im Land mit Leistungen der Informationstechnik nehmen ganz überwiegend die drei Zweckverbände Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF), Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) und Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften sowie die Datenzentrale Baden-Württemberg wahr.
Das Hauptgeschäftsfeld der Datenzentrale, eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes, ist die Beschaffung, Entwicklung und Pflege von Software für informationstechnische Anwendungen kommunaler Behörden. Die Zweckverbände erbringen Rechenleistungen für ihre rund 1000 Mitgliederkommunen. Alle vier Einrichtungen bilden den sogenannten kommunalen Datenverarbeitungsverbund.
Nach Auffassung der grün-schwarzen Landesregierung war die wirtschaftliche Aufgabenerledigung durch die Datenzentrale und die drei Zweckverbände in der bisherigen Struktur nicht dauerhaft gewährleistet. Durch das Gesetz haben die vier Einrichtungen nun die Möglichkeit, sich zu einer gemeinsamen Organisation zusammenzuschließen, um den kommunalen Datenverarbeitungsverbund zukunftsfähig zu machen. Im Fall eines Beitritts erhält die Datenzentrale den neuen Namen „ITEOS“.
Nach einer Analyse geht die Landesregierung davon aus, dass die Zusammenführung aller vier Einrichtungen in eine gemeinsame Organisation innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren Wirtschaftlichkeitseffekte in einer Größenordnung von 25 Millionen Euro erreichen kann. Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Neuregelung keine finanziellen Mehraufwände. Die Regelungen haben nach Ansicht der Regierung auch keine unmittelbaren Folgen für die Kommunen.
Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung des Gesetzes per Mitteilung damit, dass „dadurch die neue Anstalt des öffentlichen Rechts ITEOS die Möglichkeit erhält, IT-Dienstleistungen für nicht weiter spezifizierte Dritte zu erbringen. Hier mischt sich eine staatliche Behörde in die Wirtschaft ein und verzerrt den Wettbewerb unnötig”, sagt Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Weiter erläutert er: „Im Prinzip begrüßen wir, dass kommunale Strukturen und Verfahren der IT vereinheitlicht und standardisiert und E-Government Angebote bürgerfreundlich und flächendeckend ausgeweitet werden. Das ist eine erforderliche Ertüchtigung für staatliche Verwaltungsstrukturen, einen Griff des staatlichen Rechenzentrums als Dienstleistungsanbieter in den privatwirtschaftlichen IT-Bereich braucht es jedoch nicht.”