STUTTGART. Mit ihrem Vorstoß, das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg vollständig abzuschaffen, ist die AfD-Fraktion gescheitert. Daniel Eisenhut bezog sich bei dem Gesetzentwurf seiner Fraktion auf frühere Vorstöße der FDP und ein kürzlich ergangenes Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, das in einem Einzelfall das Nachtangelverbot für sechs Personen aufgehoben hat.
Dies brachte der AfD den Vorwurf ein, eine schlechte Kopie des FDP-Entwurfs verfasst zu haben. Klaus Hoher betonte, dass der Vorstoß zur falschen Zeit komme, weil die Urteilsbegründung noch nicht vorliege.
Er kündigte an, dass die FDP konstruktiv an einer Gesetzesänderung mitwirken wolle. Er kritisierte auch die Vorschrift, dass Angeln erst ab zehn Jahren erlaubt sei. SPD-Kollege Hans-Peter Storz bezeichnete den AfD-Entwurf als zu kurz gedacht. Beschränkungen müssten zum Vogelschutz weiter möglich sein. Auch Reinhold Pix (Grüne) und Sarah Schweizer (CDU) wandten sich gegen ein pauschales Nachtangelverbot. Beschränkungen müssten im Sinne des Vogel- und Artenschutzes möglich sein, betonten sie.
Schweizer lobte die Angler für ihren Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz. Eisenhut wetterte, dass der Vogelschutz zur „Züchtung der Kormorane“ führe, die massenweise Fische vertilgen würden. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) kündigte zum Schluss der Debatte an, dass er sich an das Urteil halten wolle und eine Gesetzesänderung in die Wege leiten werde, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.