Stuttgart. Mit der Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes will die Landesregierung den vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten und die Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte durch Datenabruf ermöglichen. Dies kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Donnerstag bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag an.
Mit dem Gesetz erfolge ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung und Behörden, was den Bürgern, der Wirtschaft sowie den Verwaltungen im Land „einen großen Vorteil“ bringe. Die beschleunigten und vereinfachten Verwaltungsverfahren, ohne dass Verfahrensrechte eingeschränkt werden, seien „ein echter Mehrwert“, sagte Strobl.
Ziel des Gesetzes sei es, Aufwand zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen, erklärte Daniel Lede Abal (Grüne). Es gehe zudem um die Anpassung an geänderte rechtliche Bestimmungen. Künftig sei ein vollständiger automatisierter Erlass von Verwaltungsakten möglich; zudem werde neben der schriftlichen auch die elektronische Anforderung etwa von Planfeststellungsbeschlüsse zugelassen. „Das alles dient der Verfahrensbeschleunigung und der Kostenreduzierung“, konstatierte Lede Abal fast atemlos, da er zuvor hastig zur Aussprache in den Plenarsaal geeilt war. Allerdings darf das Verfahren nur angewendet werden, wenn keine Ermessens- oder Abwägungsentscheidungen getroffen werden müssen.
CDU: "VERWALTUNG UND DIGITALISIERUNG SIND KEINE WIDERSPRÜCHE"
Als „wichtigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltung“ bezeichnete Isabell Huber (CDU) die Gesetzesvorlage. Durch den vollständig automatisierten Verwaltungsakt soll es zu einer Beschleunigung kommen, vor allem bei Massenverfahren, beispielsweise bei Beihilfebescheiden und im Sozialrecht. Ein wichtiger Punkt sei auch die Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte durch den Datenabruf. Wichtig sei ihr, dass bei der Digitalisierung der Verwaltung die Bürger mitgenommen würden. „Verwaltung und Modernisierung sind keine Widersprüche“, stellte Huber fest. Obwohl Verwaltungshandeln komplex sei und viele vertrauliche Informationen umfasse, sei das Gesetz ein weiterer Schritt zu einer bürgernahen und einfachen Verwaltung.
Zu dem „atemberaubenden Gesetzentwurf“ gebe es keine Alternative, urteilte Rainer Stickelberger (SPD). Das Gesetz sei notwendig, um den elektronischen Verwaltungsakt gesetzgeberisch zu kreieren. Kritisch merkte er an, dass im Onlinezugangsgesetz „noch viele, viele Verwaltungsleistungen“, stünden, die man noch nicht elektronisch abfragen könnte. Vor allem die elektronische Akte stehe aus, deren Einführung sei jüngst in das Jahr 2025 verschoben worden. Stickelberger sagte, der elektronische Verwaltungsakt werde erst dann sinnvoll sein, wenn auch die Bearbeitung von internen Akten- und Verwaltungsvorgängen elektronisch erfolgen kann. Im Wesentlichen betreffe das Gesetz Massenverfahren und einfache Verwaltungsakte.
Für Daniel Rottmann (AfD) ist das Gesetz „mit dem sperrigen Namen eine Art Katechismus“, verfasst der gesamten Landes- und Kommunalverwaltung. Es regele keinesfalls nur einfache Sachverhalte. Es mache zu Recht „einen gewissen Bogen“ zwischen automatisierten Erlassen und Verarbeitungsakten, in denen Beurteilungsspielräume auszufüllen und Ermessenserwägungen anzustellen sind. Positiv bewertete Rottmann, dass das Gesetz die Einzelfallprüfung beinhalte.
„Kein großer Wurf“, urteilte Daniel Karrais (FDP); er hätte sich „ein paar mehr Änderungen“ gewünscht und nicht nur eine „Minimalermöglichung automatisierter Verfahren“. Karrais vermisst klare Leitlinien dafür, dass automatisierte Entscheidungen grundsätzlich bei allen Behörden Standard werden sowie mehr Transparenz für die Bürger und Datensicherheit. Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein und hinterfragt werden können. Bei Ablehnungen müsse der Bürger verlangen können, dass die Überprüfung durch einen Menschen stattfindet. Bei den Beratungen im Innenausschuss will die FDP-Fraktion dazu einen Entschließungsantrag einbringen.