Abkehr von der bisherigen regionalen Schulentwicklung

06.02.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Das Kultusministerium hat dem Landtag in ein Gesetz verpackt verschiedene Initiativen vorgelegt. Verschoben wird der verpflichtende Stichtag für die Einschulung von Grundschulkindern über drei Jahre gestuft vom 30. September auf den 30. Juni des jeweils laufenden Kalenderjahres.

Bestimmte Schulversuche an den allgemeinbildenden Gymnasien werden in die gesetzliche Regelphase überführt. Es wird klargestellt, dass in einer digitalisierten Welt für die Erfüllung des Auftrags der Schule auch informationstechnisch gestützte Systeme eingesetzt werden können, gerade wenn es um Schüler und Schülerinnen geht, die lang krank sind. In der Schulaufsicht gibt es Veränderungen, und es geht um die Zukunft von Haupt- und Werkrealschulen.

SPD: Entwuf gleicht Gemischtwarenladen

„Der heute vorliegende Gesetzentwurf gleicht einem Gemischtwarenladen“, so für die SPD der bildungspolitische Sprecher Stefan Fulst-Blei, „was es schwermacht, in nur fünf Minuten auf alle Punkte angemessen einzugehen“, vor allem, weil auch noch „Unnötiges und Peinliches beigemischt ist“. Konkret nannte der Mannheimer Abgeordnete die neue Regelung zur regionalen Schulentwicklung. Die Kultusministerin verkaufe „etwas als Rettung der Hauptschulen, was es schon längst gibt“. Denn bereits heute gelte für die regionale Schulentwicklung die Vorgabe, dass Schulen weiterbestehen, wenn ein Bildungsabschluss sonst nicht in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten werden könne. Das, was jetzt vorgelegt worden sei, „ist viel heiße Luft“.

Was Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) in Abrede stellte: „Wir wollen mit der Umstellung, die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, die Prüfung der zumutbaren Erreichbarkeit eines Abschlusses an den Beginn des Verfahrens stellen und diese Prüfung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde vornehmen lassen.“ Das werde auch deshalb immer wichtiger, weil die Zahl der Standorte von Haupt- und Werkrealschulen mit einer Eingangsklasse fünf von 829 im Schuljahr 2011/12 auf aktuell 235 gesunken ist.

„Wenn wir die Haupt- und Werkrealschulen als Angebot in der Fläche für die entsprechende Schülerklientel aufrechterhalten wollen, dann geht es gerade dabei um die Feststellung der zumutbaren Erreichbarkeit einer Schule, die einen entsprechenden Abschluss – eben nicht nur den Hauptschulabschluss, sondern auch den Werkrealschulabschluss – anbietet“, führte Sebesta aus.

CDU für gegliedertes Bildungssystem

Für die CDU betonte Karl-Wilhelm Röhm einmal mehr, dass seine Fraktion „unverrückbar für ein gegliedertes Bildungssystem und Schulartenvielfalt steht, um den individuellen Begabungen und Interessen der Schüler entsprechen zu können“. Und weiter: „Das ist unser Hauptanliegen, denn das ist Bildungsgerechtigkeit“.  Und er bekannte offen, dass wir „deswegen in der regionalen Schulentwicklung nicht das in Reinform fortsetzen, was bisher gegolten hat, sondern dass wir jetzt die Möglichkeit eröffnen, Schulstandorte zu sichern, damit jedes Kind in erreichbarer Nähe jeden x-beliebigen Schulabschluss machen kann“.

Auch Sandra Boser (Grüne) sprach von einer „guten Regelung“, weil sie „nochmals Sicherheit für die Schulträger in unserem Land im Zusammenhang mit Investitionen bringt“. Die regionale Schulentwicklung sei „konkretisiert in die richtige Richtung“.

Timm Kern (FDP) sprach dagegen von einer bitteren Enttäuschung. Zwar nehme der Gesetzentwurf „einerseits eine Klarstellung vor, die wir Freie Demokraten ausdrücklich unterstützen: Schulen sollen künftig informationstechnisch gestützte Systeme einsetzen können, um längerfristig erkrankte Kinder und Jugendliche am Unterricht teilhaben zu lassen, wenn diese die Schule nicht besuchen können“. Vor 21 Monaten habe seine Fraktion dies vorgeschlagen. Andererseits finde neben dem Missgriff des Qualitätskonzepts der Kultusministerin auch das angekündigte Programm zur Unterstützung der Haupt- und Werkrealschulen.

Die entscheidende Bestimmung der regionalen Schulentwicklung solle nach dem Gesetzentwurf bestehen bleiben: Unterschreitet eine Schule in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse, ist sie zu schließen. „Wäre der Kultusministerin die Rettung der noch bestehenden 235 Hauptschulen ein wirkliches Anliegen gewesen, hätte ihre grün-schwarze Regierungsmehrheit dem FDP-Gesetzentwurf zustimmen müssen“, so Kern, denn "es wäre nur fair gewesen, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse fünf, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen fünf bis neun als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben“.

Rainer Balzer (AfD) verwies darauf, dass aber die meisten Schulen von der Landesregierung „ja dazu gezwungen werden, möglichst viele Bildungsabschlüsse anzubieten“. Auf diese Weise werde also doch auf das Aussterben der Hauptschule hingearbeitet.


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