Grünlandumwandlungsverbot spaltet den Landtag

18.11.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung will das generelle Umwandlungsverbot für Dauergrünland und die Genehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland dauerhaft fortführen. Das dauerhafte Umwandlungsverbot soll jedoch flexibilisiert werden, in dem das Agrarministerium durch Rechtsverordnung weitere Ausnahmen ohne die Anlage von Ersatzgrünland für solche Dauerkulturen zulassen kann, die mit den Schutzzielen vereinbar sind. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes brachte Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) am Mittwoch in den Landtag ein.

Artenreiches Grünland sei nicht nur landschaftsprägend, es sei auch besonders bedeutend für den Klimaschutz und die Biodiversität. „Deshalb hat Grünland und dessen Schutz einen hohen Stellenwert für uns in der Landespolitik“, sagte Bonde.  Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) soll die Möglichkeit eröffnet werden, bestimmte Dauerkulturen auf Grünlandflächen anzubauen. „Wir wollen eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung der Betriebe ermöglichen.“  Dabei müsse den Belangen des Natur-, Boden- und Wasserschutzes ausreichend Rechnung getragen werden.  Auch mit den deutlich ausgebauten Fördermaßnahmen würde die Landwirtschaft gestärkt. Die Bauern würden mit ihrer Arbeit zur Vielfalt der Landschaften , vor allem der Weiden und Wiesen im Südwesten, beitragen.

CDU spricht von „Bevormundungsgesetz“

Im Finanzausgleichsgesetz sollen Beratung, Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle auf Forderung der EU getrennt werden. Die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik habe gerade bei den unteren Verwaltungsbehörden zu einer deutlichen Mehrbelastung mit personellem Mehrbedarf geführt, konstatierte der Minister. Deshalb würden die Zuweisungen nach dem FAG zunächst um drei Millionen Euro erhöht.

Der Gesetzentwurf von Grün-Rot sei ein „weiteres Bevormundungsgesetz wie das Wildtiermanagementgesetz oder die Gewässerrandstreifen“, kritisierte Klaus Burger (CDU).  Bedenkenlos greife die Landesregierung „tief in das Eigentumsrecht“ der Menschen im Land ein. Der Hinweis auf die Ausnahmen für Dauerkulturen sei „schlichtweg irreführend“, sagte Burger. Baden-Württemberg verfüge mit einem Grünlandanteil von 40 Prozent nach dem Saarland über den höchsten Anteil aller Bundesländer. Dies sei bis 2011 „ohne gesetzliche Zwangsmaßnahmen“ erreicht worden. EU-rechtlich sei der Schutz von Grünland überhaupt nicht notwendig und damit auch kein Umwandlungsverbot, auch Bayern komme ohne solch ein Gesetz aus. „Dieses Gesetz nimmt nicht nur unseren familienbezogenen landwirtschaftlichen Betrieben die notwendige Flexibilität in der Bewirtschaftung, sondern auch die Chance, auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können“, urteilte der CDU-Abgeordnete. Seine Fraktion werde das Gesetz deshalb ablehnen.

Druck auf Grünland durch Biogasanlagen sehr groß

Martin Hahn (Grüne) entgegnete, Grünlandschutz müsse konsequent fortgesetzt werden und sei für die Grünen konsequente Ökologie. „Grünland ist CO2-Speicher. Unser Regenwald sind unser Grünland und unser Wald.“  Es sei deshalb logische Konsequenz, das bisher befristete Gesetz jetzt unbefristet zu machen.  „Niemand wird enteignet.“ Gerade Grün-Rot sorge dafür, dass hinsichtlich des Grünlandschutzes alle Betriebe in Baden-Württemberg gleich behandelt werden. Es gebe keine Verschärfung; stattdessen werde die Flexibilität erhöht.

Auch Thomas Reusch-Frey (SPD) bewertete die Vorlage positiv. Durch immer mehr Biogasanlagen sei der Druck auf Grünland sehr groß. Viele Flächen seien verloren gegangen, zum Nachteil von Grundwasserschutz, Artenvielfalt und  Bodenschutz. Dem Verlust von Wiesen und Weiden soll deshalb „dauerhaft ein Riegel“ vorgeschoben werden. Das Umbruchsverbot sei weder rechtswidrig, noch verlange es den Landwirten Unzumutbares ab. Grünland sei in aller Regel „besser als Ackerland“, verhindere Erosion an Hängen und schaffe eine größere Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren.

Andreas Glück (FDP) sieht „verfassungsrechtliche Bedenken“ beim Grünlandumbruchverbot. Deshalb sind die Liberalen „jetzt erst recht“ und wie schon vor vier Jahren gegen dieses Verbot. „So schaffen Sie Verdruss gegenüber der Politik“, warf der FDP-Abgeordnete den Regierungsfraktionen vor. Grün-Rot müsse endlich aufhören, leichtfertig in anderer Leute Eigentum einzugreifen.


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