Windkraft im Land soll an Fahrt gewinnen

09.05.2012 
Redaktion
 
Foto: LMZ

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Stuttgart. Der Landtag hat den Weg für mehr Windkraftanlagen im Südwesten frei gemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete die grün-rote Mehrheit an diesem Mittwoch die Änderung des Landesplanungsgesetzes. Damit will die Landesregierung die Energiewende vorantreiben.

Künftig sollen nicht bloß - wie bisher - die zuständigen Regionalverbände, sondern auch die Städte und Gemeinden Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen können. „Wir radieren alle bestehenden Festlegungen aus und lösen die Bremse beim Ausbau der Windkraft“, sagte Gisela Splett (Grüne), die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Manfred Groh (CDU) kritisierte die Gesetzesänderung dagegen als „grün-rote Symbolpolitik“.

Die neue Landesregierung will bis zum Jahr 2020 etwa zehn Prozent des Stroms aus Windkraft gewinnen. Dafür müssten in den kommenden Jahren 1200 Windräder gebaut werden, nach Ansicht von Peter Fritz vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sogar 2000 Windkraftanlagen. Momentan liegt Baden-Württemberg bei der Windkraft, die nach Ansicht von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die preiswerteste Energieart neben der Wasserkraft ist, bundesweit mit einem Anteil von 0,8 Prozent an letzter Stelle.

Im vergangenen Jahr wurden bloß neun Windräder gebaut

Aus Sicht von Splett schafft das Land mit der Änderung des Planungsgesetzes die Voraussetzung für eine neue Windkraft-Planung. Untersteller hält diese auch für dringend notwendig, denn im Südwesten seien im vergangenen Jahr nur neun Windkraftanlagen gebaut worden - bundesweit waren es 895, allein 122 in Rheinland-Pfalz. Für den Umweltminister ist dies die Folge der bisherigen Ausweisung von Vorranggebieten durch die Regionalverbände: «Vorranggebiete wurden hinter dem Berg statt auf dem Berg ausgewiesen.» Zur Kritik aus den Reihen der Vorgängerregierung meinte Untersteller: „Selbst Bayern will 150 Anlagen pro Jahr bauen.“ Die Rede vom Wildwuchs sein reine Angstmacherei, warf er der CDU vor.

Groh hatte zuvor moniert, die Übergangszeit bis zum Jahresende sei zu kurz. Außerdem fehle immer noch der Windenergie-Erlass. Daten von Arten- und Naturschutz lägen nicht vor, es gebe künftig keine Ausschlussgebiete mehr. Der CDU-Abgeordnete warnte außerdem vor volkswirtschaftlichen Kosten und warf der Regierung Ahnungslosigkeit vor. Die Windkraft-Planung sei auf Sand gebaut. Paul Nemeth (CDU) kritisierte die Gesetzesvorlage: „Sie schießen ein Eigentor, sie sorgen für Wildwuchs statt für schwungvollen Ausbau. Zudem sorgen sie für Unfrieden und Rechtsunsicherheit.“

Kommunen mit in die Verantwortung genommen

Wolfgang Raufelder (Grüne) wies dies zurück. Die Kommunen seien glücklich über die neue Regelung. „In der Gemeinde kennt man Vorranggebiete, die verlässlich sind.“ Außerdem sei die Energiewende notwendig. Deshalb dürfe man die Windkraft nicht negativ beurteilen. Sein SPD-Kollege Johannes Stober warf der CDU vor, nur von Energiewende zu reden, um das Öko-Image zu verbessern. „Windkraft-Anlagen werden Teil unseres Landschaftsbildes sein“, urteilte Stober. Das neue Planungsgesetz nehme nun auch die Kommunen in die Verantwortung, zumal auch die Bevölkerung die Energiewende wolle. Auch die Standortfrage ist für ihn absurd: „Baden-Württemberg ist genau so ein Windland wie Rheinland-Pfalz.“

Für die Liberalen kritisierte Jochen Haußmann die „planerische Entmachtung“ der Regionalverbände. Der Ausbau der Windkraft sei bürgernäher und effektiver gestaltbar, als dies die Regierung plant. Damit warb Haußmann für den eigenen FDP-Entwurf, der rechtssicherer und nachhaltiger sei.

Mit dem neuen Landesplanungsgesetz will die Regierung neue Standort eröffnen. Die Regionalplanung soll künftig bloß noch Vorranggebiete für Windkraftanlagen festlegen können, aber keine Ausschlussgebiete mehr. Gleichzeitig können die Kommunen Standorte in ihren Flächennutzungsgebieten planerisch steuern. Dies bedeute aber nicht, dass überall Anlagen entstehen können, stellt die Regierung fest. In und in der Nähe von Wohnsiedlungen wie auch in Naturschutz-Gebieten und in der Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb sei dies weiterhin nicht möglich.


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