STUTTGART. „Ein Land muss sich gute Hochschulen leisten wollen und auch leisten“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in der Debatte über das neue Hochschulgesetz, „und genau das machen wir in Baden-Württemberg.“ Denn Hochschulen seien nicht einfach da und funktionierten nicht einfach so aus sich heraus: „Sie brauchen unsere Aufmerksamkeit, und sie brauchen Pflege, sie brauchen solide Fundamente, und sie brauchen gute und taugliche Rahmenbedingungen.“
Mit Aufmerksamkeit meine sie nicht einfach ein paar warme Worte und freundliches Interesse an der Sache, sondern auch ganz handfest finanzielle Aufmerksamkeit. Dafür stehe die Hochschulfinanzierungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025. Und Pflege bedeute einen rechtlichen Rahmen, der ihnen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglich neu zu schließen.
Für die SPD ging Gabi Rolland auf Einzelheiten ein, manches erscheine eher als Kosmetik, das müsse sich in den Ausschuss zeigen. „Bei einigem haben wir Diskussionsbedarf“, so die Freiburger Abgeordnete. Es gebe viele neue Aufgaben wie Klimaschutz, Innovation, Gleichstellung, es fehle aber Geld und Personal, um das umzusetzen. Es gehe um Tierschutz oder um das Verhüllungsverbot: „Also, Kolleginnen und Kollegen, die Notwendigkeit, im Land Baden-Württemberg dazu einen Gesetzestext zu erstellen, ist uns nicht ersichtlich.“ Und der Zwang, dass sich die verfasste Studierendenschaft künftig nur noch als Parlament formieren dürfe und nicht mehr in Form von Räten, sowie entsprechende finanzielle Entscheidungen bedeute doch „nur kurze Leine“.
Marion Gentges (CDU) ging unter anderem auf letzteres ein: „Aus Sicht meiner Fraktion ist die stärkere Parlamentarisierung der Studierendenschaft erfreulich.“ Bewährte demokratische Strukturen seien auch bei der Organisation studentischer Mitbestimmung sinnvoll. Wichtig sei zudem, „dass die Transparenz bezüglich der Finanzen der Verfassten Studierendenschaft verbessert wird“. Künftig müsse sie ihre Einnahmen und Ausgaben hochschulöffentlich bekannt machen. Grundsätzlich sei die notwendig gewordene Novelle zu zahlreichen Veränderungen genutzt worden.
Alle Debatten vom 11. Und 12. November 2020
„Das Landeshochschulgesetz, wie es jetzt vorliegt, ist ein starkes Zeichen für unseren Wissenschafts- und Forschungsstandort“, so Alexander Salomon (Grüne). Im Detail nannte er den Tierschutz als besonders wichtig in einem forschungsstarken Land. Es habe in der Vergangenheit aber einen sehr hohen Tierverbrauch gegeben. „Wir müssen darauf reagieren, indem wir unseren Hochschulen in der Lehre die Möglichkeit geben, wenn es vergleichbare adäquate Methoden gibt, dass diese auch eingesetzt werden können, dass unsere Studierenden auch ein Studium ohne Tierversuche absolvieren können.“
Mitauslöser der Novelle ist eine Umsatzsteuerreform. „Höchste Eisenbahn statt geduldiger Worte ist bei der Mehrwertsteuerproblematik angezeigt“, so Nico Weinmann (FDP). Trotz der von mehreren Seiten vorgebrachten Kritik und zwischenzeitlich erfolgter eiliger Nachbesserungen müsse die Landesregierung hier einräumen, dass die steuerrechtliche Klärung, die steuerrechtliche Bewertung eines solchen Vorgehens derzeit noch immer nicht abschließend vollzogen sei, wenngleich hier für die Hochschulen dringender und akuter Handlungs- und Klärungsbedarf bestehe. Und er nannte bemerkenswert, „was nicht im Strauß enthalten ist, der jetzt vorgelegt wurde, nämlich die dringend erforderlichen Regelungen zu einem effektiven Bürokratieabbau und die flächendeckende Digitalisierung“.
Genau das seien aber die tatsächlich akuten Herausforderungen für die Hochschulen. Bernd Grimmer (AfD) kritisierte die neue Aufgabenfülle. Die Landesregierung sei offenbar „der Überzeugung, dass Universitäten und Hochschulen während ihrer anspruchsvollen Aufgaben, nämlich die nächste Generation auf die sich rasant wandelnde Arbeitswelt vorzubereiten, nicht genügend ausgelastet sind“. Davon könne aber keine Rede sein. Schon allein deshalb könne seine Fraktion nicht zustimmen.