Stuttgart. Ohne Aussprache stimmte der Landtag in zweiter Lesung der Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes einstimmig zu. Die Änderung soll nach Auffassung der Landesregierung gewährleisten, dass Mitglieder von Richter-, Staatsanwalts- und Personalvertretungen auch mithilfe von Video- oder Telefontechnik teilnehmen können.
Damit könne „die effektive Wahrnehmung der Aufgaben der Vertretungsgremien auch unter besonderen Umständen, wie aktuell der Pandemie mit dem neuartigen Coronavirus, ohne körperliche Anwesenheit in demselben Raum stattfinden“. Weiter wurde entschieden, in den Gremien das elektronische dem schriftlichen Umlaufverfahren gleichzustellen. Die Übertragung von Befugnissen an den Vorstand werden künftig nicht mehr in der Geschäftsordnung erläutert sein müssen. Die Änderungen gelten befristet bis zum 30. Juni 2021.