Stuttgart. Kommunale Straßenbaulastträger sollen künftig mehr Geld bei der Anpassung von Bahnübergängen erhalten. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) brachte am Donnerstag den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) in den Landtag ein. Danach wird der Fördersatz für Kommunen, die von Projekten zur Modernisierung oder Beseitigung oberirdischer Bahnübergängen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz betroffen sind, von 50 auf bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Dem Land stehen dafür nach dem Entflechtungsgesetz bis 2019 jährlich 165 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung. Kommunen müssen als Baulastträger der kreuzenden Straße ein Drittel der Kosten tragen.
Hermann sieht in der neuen Regelung eine Verbesserung der Mobilität. Vor allem Kommunen, die vom Ausbau der Allgäubahn zwischen München und Lindau betroffen sind, können davon profitieren. Der Minister wies darauf hin, dass die Regelförderung von 50 Prozent bleibt, weil damit mehr Projekte gefördert werden können. Die Erhöhung auf 75 Prozent ist für „besonders gelagerte Ausnahmefälle“ und „unbillige Härten“ vorgesehen. „Mit dem Gesetz soll leidglich der Entstehung von Härtefällen begegnet werden“, heißt es in der Vorlage.
Das Gesetz sei wichtig für Städte und Gemeinden, bringe es diesen doch eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, erklärte Hermann Katzenstein (Grüne). Die Menschen seien auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Durch die Erhöhung könnten auch kleine Gemeinden unterstützt werden. August Schuler (CDU) berichtete, beim Ausbau der Allgäubahn seien 33 Kreuzungsmaßnahmen geplant. Deshalb habe die CDU auf eine Änderung der Zuschussquoten für die betroffenen Allgäu-Gemeinden in der Koalition gedrängt.
Bernd Gögel (AfD) forderte Verkehrsminister Hermann auf, sich beim Bund für eine Erhöhung der Zuschüsse „stark zu machen“. Ohne Infrastruktur der Straßen sei die Zukunft Baden-Württembergs gefährdet. Er forderte die Landesregierung auf, Ausnahmefälle und Härten besser zu definieren. Dies hatten in der Anhörung auch der Städte- und der Gemeindetag angeregt. Die Erhöhung der Zuschüsse gehe „in die richtige Richtung“.
Auch Martin Rivoir (SPD) findet, dass die Novelle „richtig ist“. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass Grün-Schwarz bereits Lösungen für die Anschlussfinanzierung der 2019 auslaufenden Entflechtungsmittel präsentiert hätte. „Die Regierung drückt sich um die Frage, wie es 2019 am Ende der Entflechtungsmittel weitergeht“, kritisierte Rivoir.
Für eine generelle Erhöhung plädierte Jochen Haußmann (FDP). Aus Sicht des Liberalen hätte „man auch bei anderen ommunalen Maßnahmen auf 75 Prozent erhöhen müssen“. Er befürchtet, dass weiterhin mache Projekte „auf die lange Bank geschoben“ werden.
Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung in den Verkehrsausschuss verwiesen. Die Zustimmung aller Fraktionen in zweiter Lesung gilt als sicher.