Stuttgart. Der von der FDP-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für Baden-Württemberg ist vom Landtag erwartungsgemäß abgelehnt worden. In zweiter Lesung votierten am Mittwoch neben den Regierungsfraktionen von Grünen und SPD auch die Abgeordneten der CDU gegen die Vorlage und folgten damit der Empfehlung des Innenausschusses.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) und Alexander Salomon (Grüne) kündigten allerdings an, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr einen eigenen, im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf vorlegen werde. Ulrich Goll (FDP) bezweifelte dies; der frühere Justizminister kritisierte, dass Grün-Rot nach fast der Hälfte der Legislaturperiode noch kein Gesetz eingebracht habe. Er prophezeite, dass dies auch nach zwei Dritteln der Regierungszeit nicht der Fall sein werde. Der CDU-Fraktion warf Goll vor, sich „eingegraben“ zu haben: „Schade, dass sich die CDU keinen Ruck in dieser Sache gibt.“
Durch das Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, in gleicher Weise auch bei Landesbehörden an amtliche Informationen zu gelangen, wie ihnen dies bei Bundesbehörden durch Bundesgesetz möglich ist. Das Innenministerium will darin die Ergebnisse der Evaluierung des bestehenden Bundesgesetzes berücksichtigen, was der FDP-Gesetzentwurf nicht beinhaltete. Außerdem soll die Kostenfrage differenzierter und die Spielregeln für die Informationsmöglichkeiten der Bürger und die Anforderungen der Gemeinden spezieller gefasst werden.
Gall sagte, die Landesregierung werde bei ihrem Entwurf die Passagen präziser ausformulieren als dies bei der FDP-Vorlage der Fall ist. Es werde ein durchdachtes Gesetz geben und damit etwas „Sinnvolles“ gemacht und nicht nur „irgend etwas“, kündigte der Innenminister an. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz stünde einem solchen Gesetz positiv gegenüber. Salomon, der schon in der ersten Lesung von einem „Informationsfreiheitsgesetz light“ gesprochen hatte, erklärte, das Land brauche ein weiter gehendes Gesetz, als das von der FDP vorgeschlagene. Obwohl Baden-Württemberg über gute Behörden verfüge, müssten sich diese auch den Bürgern öffnen; Offenheit und nicht Verschwiegenheit sei oberstes Ziel. Durch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bedürfe es auch veränderter gesetzlicher Regelungen. Für die ablehnende Haltung der CDU hat Salomon kein Verständnis, denn neben dem Bund hätten auch elf der 16 Bundesländer ein solches Gesetz.
Aus Sicht von Peter Schneider (CDU) braucht „niemand“ das Gesetz. „Das ist ohne Notwendigkeit“, urteilte er. Außerdem wies er auf die enormen Auswirkungen für die Gemeinden hin, denn die kommunale Ebene sei, weil auf dieser Seite viele staatlichen Aufgaben wahrnehmen würden, am stärksten betroffen. Außerdem müsse die Kostenfrage geklärt werden. An die Regierung gewandt sagte Schneider: „Lassen Sie sich Zeit mit dem Entwurf, denn in der Zwischenzeit passiert überhaupt nichts.“
Nikolaos Sakellariou (SPD) sprach von einem „schlichten Entwurf“ der FDP. Ein solches Gesetz dürfe nicht nur Transparenz schaffen, sondern müsse andererseits auch berechtigte Interessen Einzelner schützen. Deshalb sei Gründlichkeit gefragt. Gall wiederum wies Vorwürfe zurück, sein Ministerium sei untätig. „Wir hatten nichts besseres zu tun, sondern anderes“, erklärte er und nannte als Beispiele die Gesetze zur Polizeistrukturreform, zum Glücksspiel, zur Kommunalwahl oder zur Landespersonalvertretung. Das Innenministerium habe bereits die Anhörung eingeleitet.