Spielhallen bekommen mehr Zeit für Anträge

11.03.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit großer Mehrheit hat der Landtag die Änderung des Landesglücksspielgesetzes beschlossen. Danach wird der derzeit vorgegebene Zeitraum für die Einreichung von Erlaubnisanträgen im Interesse der Betreiber von Spielhallen mit längerem Bestandsschutz verkürzt vom 28. Februar 2017 auf den 29. Februar 2016. Die Betreiber sollen frühzeitig Gewissheit über die Fortführung ihres Betriebes erhalten. Die FDP lehnte die Änderung ab.

Nachdem der Staatsgerichtshof Teile des 2012 verabschiedeten Landesglücksspielgesetzes im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Landtag nach Vorgabe der Richter diese Änderung bis zum 31. März 2015 verabschieden. Die Richter hatten moniert, dass der im Gesetz vorgesehene Termin zur Antragstellung für eine Gewerbe-Erlaubnis im Februar 2017 so spät liegt, dass die betroffenen Spielhallenbetreiber mit einer erheblichen beruflichen Unsicherheit zu rechnen hätten, weil die Frist bis zum Stichtag, dem 30. Juni 2017, sehr kurz sei. Die Betriebe müssten dann möglicherweise abrupt schließen. Dies hielten die Richter nicht für angemessen. Deshalb soll den Betreibern nun deutlich vor dem 30. Juni 2017 darüber Klarheit verschafft werden, ob sie ihren Betrieb nach dem neuen Recht weiterführen können oder den Betrieb beenden müssen.

CDU geht davon aus, dass "noch weitere Änderungen nötig sind"

Der CDU-Abgeordnete Joachim Kößler sprach sich für das Gesetz und die jetzige Änderung ein, erinnerte jedoch daran, dass die CDU schon bei der Verabschiedung 2012 auf rechtliche Mängel hingewiesen habe. Er geht davon aus, dass "noch weitere Änderungen nötig sind".

Der Grüne Josua Frey bezeichnete das Gesetz als einen "Meilenstein" mit bundesweitem Vorbildcharakter. Für zentral hält er die im Gesetz vorgesehenen Regelungen, wie den Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Frey für ein Verbot von Spielautomaten in Gaststätten aus, um der Spielsucht vorzubeugen.

Im Hinblick darauf erinnerte Florian Wahl (SPD) daran, dass jetzt nur eine Datumsänderung beschlossen werde. Er begrüßte die grundsätzlichen Anliegen des Gesetzes, Kommunen von zu vielen Spielstätten zu befreien sowie Jugendschutz und Suchtprävention zu verbessern.

FDP spricht von "Strangulierung des privaten Glücksspiels"

Ulrich Goll (FDP) betonte, dass die FDP das Gesetz grundsätzlich als wirtschaftsfeindlich und moralisch doppelbödig ablehne. Er kritisierte "die Strangulierung des privaten Glücksspiels zugunsten des staatlichen Glücksspiels". Goll befürchtet dass das Gesetz einer Verlagerung des Glücksspiels ins Internet, das vom Ausland gesteuert werde, Vorschub leiste.

Der Staatssekretär im Finanz- und Wirtschaftsministerium, Peter Hofelich (SPD), wies den Vorwurf der Wirtschaftsfeindlichkeit zurück. Er betonte, dass mit den Staatskanzleien der anderen Bundesländer über den von den Richtern monierten Stichtag verhandelt werde. Auch einen weiteren von den Richtern monierten Punkt, den im Gesetz vorgesehenen Abgleich mit der zentralen Sperrdatei, werde derzeit gearbeitet.


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Titelbild Staatsanzeiger