Stuttgart. Das Ziel des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, soziale Dienstleister vor einer Existenzbedrohung durch coronabedingte Leistungsbeeinträchtigungen zu sichern und damit einer Insolvenz vorzubeugen, haben alle Fraktionen begrüßt. Ob zur Übertragung des Bundesgesetzes auf Landesebene ein Gesetz nötig gewesen wäre, bezweifelten SPD und FDP. Ebenso wurde kritisiert, dass Mehraufwendungen durch die Pandemie unberücksichtigt bleiben. Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales und Integration überwiesen.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erläuterte, dass soziale Dienstleister in Baden-Württemberg einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Monatsdurchschnitts im zurückliegenden Jahr erhalten können. Für den Grünen-Abgeordnete Thomas Poreski (Grüne) ist die soziale Infrastruktur ein Stützpfeiler für den sozialen Zusammenhalt. Claudia Martin (CDU) begrüßte das Gesetz als Schutzschirm für den Erhalt der sozialen Infrastruktur. Sie erläuterte, dass zahlreiche Einrichtungen zeitweise schließen mussten oder nur in sehr beschränktem Umfang arbeiten konnten. Das bedeutete, dass ihre Umsätze entsprechend zurückgegangen sind.
Dies betrifft Werkstätten für Menschen mit Behinderung genauso wie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Sprachkursanbieter, freie Kitaträger und die Wohlfahrtsverbände. Nach Angaben Manns haben sie gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nur beschränkte Möglichkeiten, Risikorücklagen zu bilden oder Kredite aufzunehmen. In der Folge wären ohne staatliche Unterstützung zahlreiche soziale Einrichtungen und Dienstleister massiv in ihrer Existenz bedroht.
Enormen Handlungsbedarf sieht die CDU dagegen noch bei der Refinanzierung der coronabedingten Mehrkosten in der Eingliederungshilfe. Sabine Wölfle (SPD) sieht in dem Gesetzentwurf keine Begründung dafür, dass es ein Umsetzungsgesetz zum Bundesgesetz geben müsse. Dies wäre ihrer Ansicht nur sinnvoll gewesen, wenn es nach oben abweichende Höchstgrenzen für die Zuschüsse geben würde. Wölfle kritisierte, dass die grün-schwarze Landesregierung dies ablehne und es deshalb nicht möglich sei, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe ihre coronabedingten Mehrausgaben erstatten bekommen.
Ebenso wir Wölfle wies Jürgen Keck (FDP) auf die Kritik der Liga der freien Wohlfahrtspflege an dem Gesetzentwurf. Auch nach Ansicht von Keck hätte der bisherige Erlass des Sozialministeriums genügt. Er kritisierte, dass sich die Landesregierung weigere, coronabedingte Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen und damit die Stadt- und Landkreise vor Ort sowie die Einrichtungen allein gelassen würden.
Auch die AfD stimmte dem Gesetzentwurf zu. Uwe Wanke begrüßte, dass soziale Dienstleister, die sich aktiv bei der Bewältigung der Coronakrise einbringen, finanziell abgesichert würden. Diese Organisationen und Menschen verdienen nach seinen Worten Respekt und Hilfe. Damit müsse die Sicherstellung der Leistungsangebote, zum Beispiel in Pflegediensten oder bei der Caritas gewährleistet werden. Er forderte, dass Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden zusätzliche Gelder erhalten sollten, um die Folgekosten der Coronaseuche auszugleichen. Der tatsächliche Bedarf ist nach Wankes Ansicht um einiges höher als der momentan prognostizierte Bedarf von einer Million Euro.