Hochschulen dürfen Professoren selber ernennen

13.11.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Ministerpräsident ernennt in Zukunft nur noch die Rektoren der Hochschulen und Universitäten. Das Recht, Professoren zu ernennen, geht auf die Einrichtungen selber über. Dem hat am Donnerstag der Landtag einstimmig sein Ja erteilt. Das Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft.

Es sei eines der wenigen Gesetze, dem die CDU-Fraktion ohne Änderung zustimmen könne, sagte deren Abgeordneter Andreas Deuschle. Die Verlagerung der Kompetenzen auf das jeweilige Ministerium beziehungsweise die Hochschulen sei "ein Gebot der Wirtschaftlichkeit". Deshalb stimmten die Christdemokraten zu.

"Ein klares Zeichen, dass wir für die Hochschulen da sind"

Für Alexander Salomon (Grüne) ist das Gesetz "ein klares Zeichen, dass wir für die Hochschulen da sind, die Autonomie stärken, die Bürokratie abbauen". Es sei ein Gesetz mit Maß und Mitte. Deshalb stimmten auch die Grünen zu.

Noch kürzer fasste sich Georg Nelius (SPD), der seine mehrseitige Rede zu Protokoll gab und nur sagte, "dass auch die SPD diesem Gesetzentwurf zustimmt".

Friedrich Bullinger (FDP) fasste zumindest die wesentlichen Inhalte zusammen: Ernennung und Versetzung von Beamten der Besoldungsgruppen A16, A15, C4 und W3 werde den staatlichen Hochschulen übertragen. Dies sieht er als "Stärkung der Hochschulautonomie und als Beitrag zur Verfahrensvereinfachung und zur Entbürokratisierung". Führen heiße, "auch den Mut zu haben zu delegieren und abzugeben". Deshalb stimmten auch die Liberalen zu.

Etwas ausführlicher wurde allein Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Sie erinnerte daran, wie es zu dem Gesetzentwurf kam. Man habe einmal untersucht, über wie viele Schreibtische eine Ernennung gehe und sei auf 22 gekommen. Dieser Vorgang habe fünf Wochen beansprucht. "Die Kosten haben wir gar nicht versucht zu berechnen."

"Kretschmann hat  unmittelbar eingesehen, dass es ein Fortschritt ist"

Sie freue sich, dass der Ministerpräsident des Ansinnen positiv gegenüberstehe. Winfried Kretschmann (Grüne) habe "unmittelbar eingesehen, dass es ein Fortschritt für die Hochschulen ist". Bauer erinnerte daran, dass einige Fälle in der Zuständigkeit ihres Ministeriums verbleiben: die Versetzung in den Ruhestand, die Rücknahme der Ernennung und die Anerkennung eines dienstlichen Interesses bei einer Beurlaubung.

 

 


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