FDP will Verfassungsklage gegen geplanten Nachtragshaushalt einbringen

01.07.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/ Bernd Weißbrod

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STUTTGART. In einer von seiner FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte hat Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke die Ankündigung bekräftigt, eine Verfassungsklage gegen den geplanten Nachtragshaushalt der grün-schwarzen Koalition einzubringen, denn: „Dieses Haushaltsgebaren schreit geradezu nach einer rechtlichen Überprüfung.".

Es sei ein „Treppenwitz“, weiter in die Verschuldung zu gehen, da Grüne und CDU an verschiedenen Stellen im Etat "Geld versteckt" und deshalb „in Wirklichkeit einen weiteren Spielraum zwischen 15 und 20 Milliarden Euro“ hätten. Das sei ein „Fehlstart in die Legislaturperiode“, was wiederum die finanzpolitischen Sprecher der Koalition, Markus Rösler (Grüne) und Tobias Wald (CDU), scharf zurückwiesen.

Rülke: "Grüne und CDU können einfach nicht mit Geld umgehen"

Mit den Eckpunkten des dritten Nachtragshaushalts wurde von der Landesregierung beschlossen, unter anderem zur Bewältigung der Corona-Krise neue Kredite in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufzunehmen, ermöglicht durch Ausnahmen, die die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse zulassen. Die Kreditaufnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 wird sich nach dem Regelwerk, das der neue Finanzminister, Danyal Bayaz (Grüne) am 14. Juli in den Landtag einbringen will, auf 14,7 Milliarden Euro erhöhen. „Eine Regierung, die der Bevölkerung ernsthaft weismachen will, sie könne angesichts eines Haushalts von weit über 50 Milliarden, mindestens 20 Milliarden liquiden Mitteln und einem Jahr im teilweisen Lockdown keine Mittel einsparen und so eine weitere Schuldenaufnahme verhindern, hat schon zu Beginn abgewirtschaftet“, so Rülke. Tatsache sei doch, dass Grüne und CDU einfach nicht mit Geld umgehen könnten und keine Sparmaßnahmen wollten.

Ja, so bestätigte Tobias Wald, es müssten Kredite in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufgenommen werden. Das sei jedoch „eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik“, bei der „das Einhalten der Schuldenbremse von elementarer Bedeutung ist“. Ein Aufweichen der Schuldenbremse werde es mit der CDU nicht geben, „die Schuldenbremse gilt ohne Wenn und Aber“. Auch Markus Rösler griff den Titel der Debatte („Koalition der Rekorde“) auf. Diese Koalition sei tatsächlich eine Koalition der Rekorde, „aber der positiven, und dies ganz ohne FDP“. Denn: „Wir haben es in den Jahren 2015 bis 2019 zum ersten Mal in der Landesgeschichte seit 1952 geschafft, keine Schulden aufzunehmen. 1996 bis 2011 waren Sie an der Regierung. In dieser Zeit sind insgesamt 17 Milliarden Euro zusätzlich aufgenommen worden, und zwar ohne Pandemie.“

SPD fordert "ehrlichen Kassensturz"

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch gestand der Landesregierung zu, in einer Ausnahmesituation auch Geld zu brauchen. „Das bestreiten wir gar nicht“, bekannte der frühere Kultusminister. Allerdings müssten sich Grüne und CDU erst einmal rechtfertigen, wieviel Geld in den Töpfen noch vorhanden sei. Notwendig sei deshalb „ein ehrlicher Kassensturz, Rücklagen und Reserven müssen mobilisiert werden, vorhandene Mittel gegebenenfalls neu verteilt und Aufgaben neu priorisiert werden“. Und wenn dann das Geld nicht reiche, werde man in dieser besonderen Lage auch Geld aufnehmen müssen - das lasse sogar die Schuldenbremse zu.

Für die Landesregierung vertrat Innenminister Thomas Strobl (CDU) den aus privaten Gründen verhinderten Finanzminister und erläuterte, die Schuldenbremse sei freilich kein Politikstopp und auch kein Ausgabenstopp. Sie ermögliche ausdrücklich Spielräume, „und sie muss solche Spielräume auch ermöglichen, insbesondere wenn wir vor Rekordaufgaben stehen“. Es gehe in finanzieller Hinsicht um die größte Herausforderung seit Ende des Zweiten Weltkriegs, „im Idealfall“ könne das Land aber nach der Krise besser dastehen als vor der Krise: „Deswegen müssen wir jetzt die richtigen, wichtigen Weichenstellungen vornehmen, damit die Coronajahre im Rückblick keine völlig verlorenen Jahre gewesen sind und damit wir international den Anschluss nicht verlieren.“


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