Landtag setzt drei Corona-Sondersitzungen an

17.12.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit drei Sondersitzungen stellt der Landtag sicher, dass er an den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung weiterhin beteiligt bleibt. Eigentlich endet der reguläre Plenarbetrieb der 16. Legislaturperiode mit den Beratungen am 3. und 4. Februar 2021, und die neue Legislaturperiode beginnt mit der konstituierenden Sitzung am 11. Mai.

Mit der von allen Fraktionen verabschiedeten Änderung des Pandemiegesetzes wurden am Donnerstag auch die weiteren Sitzungstermine beschlossen. Denn nach Vorbild des Bundes werden auch die Parlamentarier im Land alle vier Wochen über Aufhebung oder Fortschreibung von Ver- und Geboten debattieren und abstimmen. „Diese Aufgabe ist uns Verantwortung und Mahnung zugleich“, so die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion Nicole Razavi.

Als erstes aller Landesparlamente bundesweit hatte der baden-württembergische Landtag schon im Frühjahr seine Beteiligung an Verordnungen und Erlassen beschlossen, jedenfalls insofern, als die von Bund und Länder vereinbarten Maßnahmen und Abweichungen im Land von den Abgeordneten diskutiert werden. Mit Änderungsanträgen konnte sich die Opposition bisher zwar nicht durchsetzen, aber auch sie anerkennt die grundsätzliche Beteiligung. Deshalb wurde die Gesetzesänderung auch gemeinsam von Grünen, CDU, SPD und FDP auf den Weg gebracht, und auch die AfD stimmte zu.

PANDEMIEGESETZ DIENT ALS BUNDESWEITE GRUNDLAGE

Die aktuelle Pandemie und ihr Verlauf fordern uns nicht nur in nahezu allen Lebensbereichen, sondern sind auch eine riesige Herausforderung und Bewährungsprobe für unsere parlamentarische Demokratie“, erklärte Hans-Ulrich Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. Debatten über anstehende oder bereits beschlossene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung fänden im Landtag schon seit dem Frühjahr statt: „Mit dem Pandemiegesetz haben wir dafür bundesweit beachtete Grundlagen geschaffen, und deshalb ist unser Gesetz auch Vorbild für ähnliche Gesetzesvorhaben in anderen Ländern geworden.“ Auch Razavi lobte, dass das Parlament „fest eingebunden“ sei.

FDP-Fraktionsvize Nico Weinmann nahm für die Liberalen in Anspruch, mit einem eigenen Gesetzentwurf im Mai Grün-Schwarz unter Druck gebracht zu haben, ein Pandemiegesetz einzubringen. „Wir begrüßen es, dass diese Frist nun nur noch vier Wochen beträgt“, so der Heilbronner Abgeordnete. Das Parlament sei der Ort, um über die Corona-Maßnahmen zu diskutieren und zu entscheiden. Wünschenswert wäre aber auch, wenn die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Möglichkeit nutzten, gegenüber der Regierung Veränderungen durchzusetzen. Bisher seien alle Corona-Verordnungen von den Regierungsfraktionen „ohne eigenen Gestaltungsanspruch und ohne Änderungswünsche der Regierungsfraktionen abgenickt" worden.

Für die SPD trat Boris Weirauch dem vielen "Unsinn" entgegen, der landauf landab über die demokratische Kontrolle verbreitet werde. Es gehe nicht um weniger, sondern um mehr Beteiligung durch die Parlamente. Deshalb sei es infam und gefährdet den demokratischen Zusammenhalt, wenn die AfD "mit ihren Brüdern und Schwestern im Geiste aus der Querdenken-Bewegung" das Gegenteil erzähle. Schon seit dem Frühjahr sei die Regierung verpflichtet, ihr Vorgehen vor dem Parlament zu begründen und stehe auch im ständigen Ausschuss Rede und Antwort.

Emil Sänze (AfD) verlangte, in Zeiten, in denen sich „manche Regierungsmitglieder zu Potentaten aufspielen“, auf Polemik zu verzichten. Für seine Fraktion sei das Gute der Feind des Besseren: Sie stimme zu, weil sie eine deutliche Verbesserung sehe. Die drei zusätzlichen Sitzungen sollen Mitte Februar, Mitte März und Mitte April stattfinden. 


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Titelbild Staatsanzeiger