Stuttgart. Die unabhängige Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten hat am Mittwoch im Landtag vier Vorschläge vorgestellt, wie die Altersvorsorge der Parlamentarier künftig aussehen könnte.
Favorisiertes Modell des zehnköpfigen Expertengremiums ist der Beitritt zu einem Versorgungswerk, erklärte dessen Vorsitzender Michael Hund, früherer Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sollten sich die Abgeordneten dem bestehenden Versorgungswerk für Abgeordnete der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg anschließen, das seit 2005 besteht. Analog zu Einrichtungen vieler freier Berufe zahlen dessen Mitglieder selbst ihre Beiträge ein, die dann am Kapitalmarkt angelegt werden.
Beim DGB befürwortet man dagegen dasjenige der vier Modelle, das in der Kommission am wenigsten Resonanz fand, und will die Landtagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Grundidee, so die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf, die selbst Mitglied der Kommission war, dabei sei, „die Abgeordneten auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.“ Da Abgeordnete Teil der Bürgerschaft seien, sollte auch ihre Altersversorgung wie die der meisten Bürger gestaltet werden – „nämlich in einem solidarischen, kapitalmarktunabhängigen und verlässlichen System.“