Stuttgart. Mündliche Anfragen zur Inklusion, zum Schülertransportverkehr, zur Zukunft der Rems-und Murrbahn, zum Stand der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes; zu den Kriterien der Anerkennung von Kulturdenkmälern sowie zur Einhaltung der Karenzzeit vor Wahlen stellten Landtagsabgeordnete am Donnerstag an die Landesregierung.
Auch Gemeinschaftsschulen können die Aufnahme von Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ablehnen, wenn die Nachfrage an inklusiver Beschulung so hoch ist, dass die Kapazitäten der Schule zur angemessenen Betreuung der Schüler nicht ausreichen. Dies antwortete Kultusminister Andreas Stoch (SPD) auf die Anfrage der CDU-Abgeordneten Friedlinde Gurr-Hirsch. Stoch nannte die Gemeinschaftsschulen aufgrund ihres pädagogischen Konzepts als besonders gut geeignet für inklusive Beschulung. „Aber Inklusion ist Aufgabe aller Schularten“, sagte Stoch. „Wir setzen uns für eine möglichst breite Inklusion an allen Schularten ein und dürfen nicht zulassen, dass die Gemeinschaftsschulen zu den neuen Sonderschulen gemacht werden.“ Die Gemeinschaftsschule habe eine wichtige Leitfunktion. „Aber sie darf nicht allein die Schule sein, auf deren Rücken die Inklusion ausgetragen wird“, so der SPD-Kultusminister.
Über eine Veränderung des Schülertransportverkehrs durch die Gemeinschaftsschulen hat das Kultusministerium derzeit noch keine Erkenntnisse, wie Stoch auf einer weitere Anfrage von Gurr-Hirsch antwortete. Es ergebe sich aber derzeit durch Schulschließungen zwangsläufig, dass einzelne Schulwege länger würden. „Dieser Prozess ist bereits in Gang, wir hoffen aber, dass er durch die Gemeinschaftsschulen gestoppt werden kann“, sagte Stoch.
Auskunft über die geplanten Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der „nicht zufriedenstellenden“ Zustände auf der Rems- und der Murrbahn forderte der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger. Die Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch Hall sowie Ostalbkreis hatten die gemeinsame Forderung erhoben, die Transportverhältnisse für die täglich rund 16000 Fahrgästen auf beiden Linien zu verbessern. Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) nannte die Forderung der Landkreis völlig berechtigt. Auf den Strecken sei veraltetes, längst abgeschriebenes Wagenmaterial im Einsatz. Splett verwies aber darauf, dass das Land noch bis Ende der Vertragslaufzeit 2016 keinerlei Einfluss auf den Streckenbetreiber DB Regio ausüben könne. Während des Zeitraums der Neuausschreibung von 2016 bis 2018 sollten für den Übergang auf diesen Strecken allerdings „hochwertige Gebrauchtfahrzeuge“ zum Einsatz kommen. Bei der Neuvergabe ab 2018 werde die Verwendung von Neufahrzeugen in der Ausschreibung vorgegeben. Spätestens 2018, so Splett, werde die Transportsituation deutlich verbessert sein. Im Übrigen gebe es für die Nutzer beider Bahnen alternative Mobilitätsmöglichkeiten im Nahverkehr.
Nach dem aktuellen Stand bei der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes fragte die die CDU-Abgeordnete Friedlinde Gurr-Hirsch. In Vertretung der abwesenden Sozialministerin antwortete Integrationsministerin Bilkay Öney (Grüne), dass sich die Gespräche mit den Kommunen speziell zur Bereitstellung von kommunalen Frauenbeauftragten schwierig gestalteten. Die kommunalen Landesverbände lehnten eine solche Bestellung bislang ab.
Nach den Kriterien für die Anerkennung von Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg, speziell im Fall des „relativ jungen“ Landratsamtes von Schwäbisch Hall in die Liste der Kulturdenkmäler, fragte der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger. Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) sagte, im Fall des Landratsamtes sei die Aufnahme von der entsprechenden Behörde wissenschaftlich, künstlerisch und architekturgeschichtlich begründet worden. Im Übrigen, so Rust, habe die Aufnahme im Landratsamt zwar für Aufruhr gesorgt. „Aber es ist keine Last, sondern ein Schatz, wenn man ein Denkmal besitzt“, so Rust.
Schulbesuche von Politikern im Vorfeld der Kommunal- und Europawahlen am 25. Juni veranlassten den CDU-Abgeordneten Manfred Hollenbach, den Kultusminister nach den Regeln der so genannten Karenzzeit zu fragen. Diese geben Empfehlungen über die Besuche von Politikern, Abgeordneten und Regierungsmitgliedern bei Behörden, Schulen und anderen öffentlichen und staatliche Institutionen im Vorfeld von Wahlen. Stoch erläuterte die Regeln und rief dazu auf, in der Karenzzeit eine gewisse Sensibilität an den Tag zu legen. „Es ist nicht der Ort entscheidend, sondern der Zweck“, sagte Stoch. „Wir sollten alle daran interessiert sein, nicht den Eindruck zu erwecken, dass eine Instrumentalisierung stattfindet“, sagte Stoch. Es gebe kein Verbot, Schulen zu betreten, aber der Auftritt dürfe keinen werbenden Zweck für eine Partei haben.