Stuttgart. Schulen in Baden-Württemberg werden künftig bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gestärkt. Dies sieht das geänderte Schulgesetz des Landes vor, das der die Abgeordneten von CDU, FDP, SPD und Grünen im Landtag verabschiedet haben.
Auslöser für die Änderung war der Abschlussbericht des Sonderausschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt“; dieser beinhaltete die Empfehlung, dass Schulsanktionen so ausgestaltet werden, dass sie dem Grundsatz „Kein Ausschluss beziehungsweise Abschluss ohne Anschluss“ entsprechen.
Das Gesetz strafft nun das Verfahren im Gesamtinteresse der Schule, aber auch im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Schüler, heißt es in der Begründung. Danach bleibt es bei der Regelung, dass Schulen soziale Dienste nicht als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme gegen den Willen von Schülern und Eltern anordnen können. Außerdem muss ein Termin zum „Nachsitzen“ außerhalb der Unterrichtszeit des betroffenen Schülers gelegt werden. Zwar kann dem Schüler für die Zeit des Nachsitzens eine fachbezogene Arbeit aufgegeben werden; er kann aber auch eine praktische Tätigkeit verrichten, die das Fehlverhalten in gewisser Weise kompensiert.
Mobbing und Angriffen gegen Schüler durch Mitschüler soll ein neuer Tatbestände für den Schulausschluss abhelfen. Danach wird es der Schule erleichtert, sich schützend vor Opfer zu stellen und dafür zu sorgen, dass bei Mobbing der betroffene Schüler und nicht das Opfer die Schule verlässt. Schulen müssen Schulausschlüsse und zeitweilige Unterrichtsausschlüsse dem Jugendamt mitteilen. Entscheidungen der Schulen haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr.