Waffenkontrollen bleiben weiterhin gebührenpflichtig

24.01.2018 
Von: Lisa Reiff
 
Redaktion
 

Stuttgart. Unterschiedlich hohe Gebühren für die Kontrolle der Aufbewahrung von Schusswaffen sind der Grund, warum die FDP das Landesgebührengesetz ändern will. Waffenbesitzer sollen nicht länger für Kontrollen bezahlen müssen, bei denen es keine Beanstandungen gab. Die AfD fordert Gebührenfreiheit zudem für alle Kontrollen, zu denen der Waffenbesitzer keinen Anlass gegeben hat. Der Landtag lehnte beide Gesetzentwürfe mehrheitlich ab. Innenminister Strobl (CDU) verweist auf die kommunale Selbstverwaltung und Subsidiarität als „maßgeblichen Baustein unseres föderalen Systems“.

Hans Peter Stauch (AfD) sieht in Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung, sofern ein Waffenbesitzer keinen Anlass dazu gegeben hat. Zunächst solle ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgelegt werden – erst dann dürften Gebühren für die Kontrolle erhoben werden. Stauch sagt, „in einer liberalen Rechtsordnung darf Menschen durch erlaubte Handlungen kein Nachteil entstehen.“

Den Gesetzentwurf der FDP kritisiert Stauch: „Die FDP hat unseren Entwurf nur verschlimmbessert.“ Sie öffne mit ihrer Formulierung „Rechtsverstöße, die zur Einleitung von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren führen können“ der Willkür „Tür und Tor“, weil die Feststellung eines Rechtsverstoßes dann im Ermessen der Kontrolleure läge.

Nur für Kontrollen mit Beanstandung bezahlen

Ulrich Goll (FDP) wirft der AfD vor, mit ihrem Gesetzentwurf Verwirrung zu stiften. Die AfD sieht keinen Anlass zu einer Kontrolle „bei erstmaligem oder wiederholtem erlaubten Erwerb von Waffen oder Munition“. Goll sieht hier „sehr wohl einen Anlass“ und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – auf Bundesrecht. In Richtung AfD sagt er: „Sie verlassen die Kompetenz des Landesgesetzgebers.“

Für den Gesetzentwurf der FDP wirbt Goll um Verständnis und zieht ein Beispiel aus dem Straßenverkehr heran: Man wundere sich zurecht, wenn man an erst an einem mobilen Blitzer nicht aufgefallen sei, kurz darauf aber aus dem Verkehr gezogen werde und allein für die Kontrolle bezahlen müsse. Was die FDP vorschlägt, „ist verständlich“, sagte Goll. Für Kontrollen, bei denen es keine Beanstandungen gibt, sollten Kontrollierte auch nicht bezahlen müssen.

Innenminister Strobl erinnerte an den Amoklauf in Winnenden und Wendlingen, der Anlass für die Einführung der Kontrollen war. „Schon damals wurde ausführlich diskutiert.“ Die AfD wärme alte Debatten auf und die FDP lege einen „vermeintlich handwerklich besseren“ Entwurf vor. Der Landtag sei bereits zu dem Schluss gekommen, dass die kommunale Selbstverwaltung und Subsidiarität „maßgeblicher Baustein unseres föderalen Systems“ seien. Dass Kommunen unterschiedliche Schwerpunkte setzen und ausgestalten, sei damit hinzunehmen. Die Diskrepanz bei den Gebühren zwischen den Kommunen könne geklärt werden. „Dafür brauchen wir kein Gesetz“, sagte Strobl. Das Innenministerium sei bereit für den Dialog mit kommunalen Landesverbänden. Strobel betonte: „Politik gegen Kommunen ist mit mir nicht zu machen.“

Nicht an der kommunalen Selbstverwaltung rütteln

Nach Meinung von Rainer Stickelberger (SPD) steht es außer Frage, dass die Kontrollen rechtskonform und verfassungskonform seien. Sofern das Landesgebührengesetz „Wildwuchs“ zulasse, könnten Verwaltungsgerichte über solche Einzelfälle entscheiden. Das Waffengesetz sei ein austariertes Rechtssystem, weshalb er nicht an den Grundfesten der Selbstverwaltung rütteln und es bei den bisherigen Regeln belassen wolle.

Alexander Maier (Grüne) sieht in Schusswaffen „immer eine potenzielle Bedrohung“. Für die Grünen sei Besitz von Schusswaffen „weder eine Frage der persönlichen Entfaltung noch von Prestige“, sagte Maier. Die Grundregel „Eigentum verpflichtet“ gelte auch für Waffenbesitzer. „Warum sollte die Allgemeinheit für die Entscheidung einer Privatperson aufkommen?“, fragt Maier.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger