Landtag diskutiert den Umgang mit Wölfen

21.11.2018 
Von: Ayse Derre
 
Redaktion
 

 

 

 

 

Stuttgart. Die CDU-Fraktion hat in einer aktuellen Debatte zum Umgang mit dem Wolf einen Vorstoß zum Abschuß der Tiere gestartet.

 

Für Raimund Haser (CDU) ist der Wolf ein Tier wie jedes andere auch. Er frage sich daher, warum er nicht so behandelt werden würde. Es sei ein Fehler gewesen, die FFH-Richtlinie nicht zu reformieren.

Außerdem habe er Angst, „vor einer leisen und lautlos verschwindenden Weidetierhaltung“. Er appellierte an die Abgeordneten, den gesamten Naturraum, im Blick zu haben. Der Wolf muss sich seiner Meinung nach an den Menschen gewöhnen und „nicht andersherum“. Der Umgang mit anderen Wildtieren zeige, dass „nur dort, wo Bestände reguliert werden und die Angst vor dem Menschen real ist“, Wildtiere wild bleiben würden.  

Grünen schließen den Abschuss des Wolfs nicht aus

Markus Rösler (Grüne) widersprach ihm. Er warnte davor Ängste zu schüren und Gefahren zu übertreiben. Er wünsche sich eine sachliche Diskussion, die auf Fakten beruhe. Man müsse aus schlechten Erfahrungen in anderen Ländern lernen. Man müsse auch bereit sein, „den einen oder anderen Wolf“ abzuschießen, sofern das nötig sei. Rösler machte außerdem darauf aufmerksam, dass hundert Prozent der Sachkosten beim Herdenschutz erstattbar seien.

Auch Gabi Rolland (SPD) sprach sich für eine „gute und schnelle Entschädigung“ für die Halter aus. Sie empfahl in diesem Zusammenhang, die Entschädigung für die Nutztierhalter gesetzlich zu verankern. Doch das Wichtigste sei die „Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der Herdentiere“.  Schafe könne man durch Herdenschutzhunde und Zäune schützen. „Der Ruf, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, bringt nichts“, sagte sie.

Andreas Glück (FDP) forderte, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und die Wolfsverordnung zu ändern. „Der Wolf gehört in den Anhang V der FFH-Richtlinie und nicht in den strenggeschützten Anhang IV“, sagte er. Er kritisierte die Landesregierung dafür, dass diese Angriffe nicht ernst nehmen würde. Sie würden dann behaupten, „es wird schon ein Hund gewesen sein“.

Udo Stein (AfD) forderte eine Novellierung des Jagdrechts und kritisierte die Landesregierung, diesbezüglich nichts zu unternehmen.

Umweltminister Untersteller: "Wolf ist nun mal streng geschützt"

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) relativierte die Debatte mit dem Hinweis, dass bis jetzt nur ein Wolf in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde. In der Region um Bad Wildbad soll er sesshaft geworden sein. Er stellte auch klar, dass der Wolf „nun mal streng geschützt ist, ob mir das passt oder nicht“. Auch die Kommission der Europäischen Union habe deutlich gemacht, die FFH-Richtlinie nicht ändern zu wollen. Untersteller stellte klar, dass es überdies nicht notwendig sei, die Richtlinie zu ändern, um auffällige Tiere abzuschießen. Denn es gebe bereits Ausnahmegründe. „Es ist unstrittig, dass dem Menschen gegenüber auffällige Wölfe im Interesse von Gesundheit und Sicherheit getötet werden können“, so der Umweltminister.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union hat das Ziel wildlebende Arten zu sichern und zu schützen. In der Landtagsdebatte ging es dabei um die Anhänge IV und V der Richtlinie. Derzeit ist der Wolf Teil des Anhang IV und somit streng geschützt. Anhang V beinhaltet Arten, die nur eingeschränkt genutzt werden dürfen.


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