Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch das Untersuchungsausschussgesetz (UAG) geändert und damit auch modernisiert. Allerdings verzichteten die Fraktionen in zweiter Lesung auf eine Aussprache über den gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP. Wie dieses Quartett stimmten auch die AfD und die 14 fraktionslosen Abgeordneten der Alternative für Baden-Württemberg dem Gesetzentwurf zu; lediglich der fraktionslose Wolfgang Gedeon enthielt sich der Stimme.
Das aus dem Jahre 1976 stammende UAG „spiegele technische Entwicklungen nicht mehr wider und wird einem modernen Verständnis von transparenter Kontrolle der Regierung durch das Parlament nicht mehr gerecht“, heißt es im Gesetzentwurf. Alle drei Untersuchungsausschüsse der vergangenen Legislaturperiode – EnBW, Schlossgarten II, NSU – hätten folglich gesetzlichen Änderungsbedarf festgestellt, der bei der Ausschussarbeit offenbar geworden sei.
Das neue Gesetz setzt nach Ansicht der Fraktionen die wichtigsten Empfehlungen der drei Ausschüsse um. Neu aufgenommen wurden die Möglichkeit der Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags sowie eine Regelung zur Zeugenreihenfolge. Der Aktenbegriff wird hinsichtlich moderner Kommunikationsformen klargestellt und die richterliche Durchsicht von Beweismitteln wird gesetzlich geregelt. Zudem werden die Rechte und Pflichten eines Betroffenen sowie die Entstehung dieses Status klargestellt.
In der ersten Lesung hatte Hans-Ulrich Sckerl die Untersuchungsausschüsse als „starkes Schwert des Parlaments und der Opposition“ mit einer „wichtigen Funktion in der parlamentarischen Demokratie“ apostrophiert. Für Nicole Razavi (CDU) war die einvernehmliche Reform, die sich auch in der Beratung im Ständigen Ausschuss zeigte, eine „dringende Verjüngungskur“, mit der die Untersuchungsausschüsse zukunftsfähig gemacht werden. Sascha Binder (SPD), Timm Kern (FDP) und Christina Baum (AfD) hatten ebenfalls die Änderung des UAG begrüßt.