Stuttgart. Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. der „das Öffentlichkeitsprinzip als demokratisches Grundprinzip“ auch auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, der Freien Berufe, der Krankenversicherungen, auf Stiftungen, Vereine, Verbände, Organisationen oder Firmen anwenden will, soweit sie sich überwiegend aus öffentlichen Geldern finanzieren. Die Änderung des bisherigen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) soll nach den Vorstellungen des AfD-Abgeordneten Heiner Merz „eines der bundesweit schlechtesten Gesetze verbessern“.
„Die Bürger“, sagt Merz, hätten ein Recht auf Informationen darüber, wer in welchen staatlichen, halbstaatlichen oder pseudostaatlichen Organisationen sich wie bereichert.“ Es gehe nicht nur um die Verhinderung von Steuerverschwendung, sondern auch darum, dass Bürger erfahren „wem was nützt und was das soll“. Die Macht müsse wieder dorthin verschoben werden, wo sie hingehöre: in die Hände des Volkes.
Besonders hart ging der Abgeordnete mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Gericht. Er lobte die inzwischen 400 000 Beitragsverweigerer und stellte die rhetorische Frage: „Wie viele wären es mehr, wenn jeder wüsste, was dort mit der jährlich den Wohnungsbesitzern und Gewerbetreibenden abgepressten Unsumme von acht Milliarden Euro passiert, wie viele Intendanten dort in Luxus schwelgen, welche üppigen Gehälter inklusive üppigster Betriebsrenten an welchen aufgeblähten Personalstamm gezahlt werden, welche Gelder von unnötigen Sender und zig Kanälen verschwendet werden?“
Für die Grünen nannte Alexander Maier das bestehende LIFG dagegen einen Meilenstein und verteidigte die von der AfD ebenfalls kritisierten aktuellen Evaluierungen. Der AfD-Gesetzentwurf treffe „eine Auswahl von Organisationen, die Ihnen nicht passen und die von Ihnen gegängelt und in die Ecke gedrängt werden sollen“. Sogar auf Firmen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege werde abgezielt. Es gehe gar nicht um Transparenz, „sondern wie immer darum, Zwietracht zu säen“. Auch der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger lobte die Evaluierung des LIFG und die Absicht, daraus resultierende Erkenntnisse in praktisches Regierungshandeln umzusetzen statt „in gesetzgeberische Hektik zu verfallen“. Das LIFG sei ein „sehr, sehr sensibles Gesetz, das den Ausgleich zwischen Vertrauensschutz und Offenheit gewährleisten muss".
Der frühere Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) erinnerte daran, dass das Informationsfreiheitsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode von allen Fraktionen beschlossen wurde: „Wir haben uns viel Mühe gemacht.“ Der AfD gehe es dagegen nicht um mehr Information für den Bürger, sondern darum, Institutionen unter Beschuss zu nehmen, „die mit Ihrer Politik nicht einverstanden sind und die Sie kritisieren“. Dieses „Spielchen" werde die SPD nicht mitmachen.
Noch ein früherer Justizminister, Ulrich Goll, erteilte für die FDP dem AfD-Vorsschlag ebenfalls eine Absage. „Die entlarvende Hasstirade gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ zeige die wahre Absicht. Selbst wenn jemand den Rundfunkbeitrag nicht wolle, heiße dass nicht, dass ihm der „abgepresst" werde: „Er ist von parlamentarischen Mehrheiten beschlossen.“ Wer das nicht akzeptiere, habe ein bedenkliches Verhältnis zum Staat und zu Gesetzen. „Ihren Initiativen kann man nicht zustimmen“, so Goll an die Adresse der AfD-Abgeordneten, „weil Sie immer Ihre Kampagnen betreiben.“
Innenminister Thomas Strobl (CDU) erläuterte, es könne gar kein Auskunftsrecht von Nichtmitgliedern geben. Der Gesetzentwurf sei einhellig abgelehnt worden, auch der Städte- und Gemeindetag habe sich gegen jede Form der Ausweitung ausgesprochen. Strobl empfahl auch für die Landesregierung, den Gesetzentwurf abzulehnen, woraufhin Merz noch einmal ans Rednerpult trat. „Nur wer etwas zu verstecken hat, fürchtet Transparenz“, sagte der AfD-Abgeordnete.