Stuttgart. Die Ganztagsschule soll nicht mehr länger den Status eines Versuchs haben, sondern im Schulgesetz festgeschrieben werden. Das fordern die Grünen - und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Während der ersten Lesung im Landtag bekamen sie Unterstützung vonseiten der SPD. Christdemokraten und Liberale lehnten das Ansinnen jedoch ab.
An mehr als 1000 Schulen in Baden-Württemberg hat man inzwischen vom Halbtags- auf Ganztagsbetrieb umgestellt. Nach Ansicht von Renate Rastätter ist das ein Paradigmenwechsel, der sich allerdings jenseits der Landesgesetzgebung vollzogen habe. Und das ist für die schulpolitische Sprecherin der Grünen mit einer Reihe von Nachteilen verbunden: Zum einen gebe es keine Verlässlichkeit für das Angebot, zum anderen würden die Kosten weitgehend den Kommunen aufgebürdet, auch eine wirkliche Qualitätssicherung fehle. Die Konsequenz ist für Rastätter: „Wir brauchen endlich eine gesetzliche Verankerung.“
Der Forderung schloss sich Norbert Zeller von der SPD an, der zudem auf entsprechende Wünsche des Städte- wie auch des Gemeindetags verwies. Der Landesregierung warf er vor, eine gesetzliche Verankerung aus finanziellen Erwägungen heraus abzulehnen. Es gehe darum, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stellen zu müssen. Doch genau das sei erforderlich. „Das ist eine öffentliche, staatliche Landesaufgabe“, stellte Zeller fest.
Und die würde sich nach Ansicht des Sozialdemokraten auch ausbezahlen. Schließlich trage eine Ganztagsbetreuung zur Entlastung der Eltern bei, sie sorge für Familienfreundlichkeit und ein verbessertes Familienklima, auch die Noten der Schüler in den Kernfächern würden sich günstig entwickeln.
Die Bedeutung der Ganztagsbetreuung wollte Birgit Arnold von den Liberalen nicht bestreiten. Für die FDP habe sie einen hohen Stellenwert. Vom Gesetzentwurf der Grünen wollte die bildungspolitische Sprecherin jedoch nichts wissen. „Grüner Dirigismus pur“, kommentierte sie ihn. Prinzipiell seien die Liberalen aber zu einer Verankerung der Ganztagsschulen im Schulgesetz bereit. Jedenfalls dann, wenn sich nicht um eine Mogelpackung wie in einigen Bundesländern handele.
Die Beispiele anderswo in der Bundesrepublik führte auch Kultusstaatssekretär Georg Wacker (CDU) an - und auch nach seiner Ansicht sind sie nicht in jedem Fall ein Vorbild. Denn vielfach stünden die gesetzlichen Regelungen unter einem Finanzierungsvorbehalt. „Wir brauchen kein Gesetz“, sagte er. Mit den bestehenden Vereinbarungen sei ein Ausbau der Ganztagsangebote nach den Bedürfnissen der jungen Menschen möglich. Darin stimmte er mit dem CDU-Abgeordnete Karl Traub überein.
Der Entwurf der Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde an den Schulauschuss überwiesen.